Codice civile svizzero

del 10 dicembre 1907 (Stato 1° luglio 2022)


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Art. 655516

A. Og­get­to

I. Fon­di

 

1 La pro­prie­tà fon­dia­ria ha per og­get­to i fon­di.

2 So­no fon­di nel sen­so di que­sta leg­ge:

1.
i be­ni im­mo­bi­li;
2.
i di­rit­ti per sé stan­ti e per­ma­nen­ti in­ta­vo­la­ti nel re­gi­stro fon­dia­rio;
3.
le mi­nie­re;
4.
le quo­te di com­pro­prie­tà d’un fon­do.

3 La ser­vi­tù su un fon­do può es­se­re in­ta­vo­la­ta nel re­gi­stro fon­dia­rio co­me di­rit­to per sé stan­te e per­ma­nen­te se:

1.
non è co­sti­tui­ta né a fa­vo­re di un fon­do do­mi­nan­te né esclu­si­va­men­te a fa­vo­re di una de­ter­mi­na­ta per­so­na; e
2.
è co­sti­tui­ta per al­me­no 30 an­ni o per un tem­po in­de­ter­mi­na­to.517

516Nuo­vo te­sto giu­sta il n. I del­la LF del 19 dic. 1963, in vi­go­re dal 1° gen. 1965 (RU 1964 1009; FF 1962 1809).

517 In­tro­dot­to dal n. I 1 del­la LF dell’11 dic. 2009 (Car­tel­la ipo­te­ca­ria re­gi­stra­le e di­rit­ti rea­li), in vi­go­re dal 1° gen. 2012 (RU 2011 4637; FF 2007 4845).

BGE

85 I 276 () from 25. März 1959
Regeste: Kantonale Handänderungsabgabe, Willkür. Kantonale Vorschrift, wonach beim "Übergang von Grundstücken auf einen neuen Eigentümer" eine Handänderungsgebühr zu entrichten ist. Anwendung auf die Begründung eines selbständigen und dauernden Baurechts.

85 II 474 () from 19. November 1959
Regeste: Im Grundbuch vorgemerktes limitiertes Vorkaufsrecht (Art. 681 ZGB). Voraussetzungen seiner Ausübung. Kann der Abschluss eines Baurechtsvertrags über die belastete Liegenschaft einen Vorkaufsfall bilden? Anwendung von Art. 156 OR. Zusprechung des Eigentums an den Vorkaufsberechtigten (Art. 665 und Art. 963 Abs. 2 ZGB). Löschung des nach der Vormerkung des Vorkaufsrechts eingetragenen Baurechts (Art. 959 Abs. 2 ZGB).

92 I 36 () from 26. Januar 1966
Regeste: Art. 59 BV. Die Klage, mit welcher der Inhaber eines vorgemerkten Kaufsrechts in Ausübung dieses Rechts den Grundeigentümer auf richterliche Zusprechung des Eigentums belangt, ist keine "persönliche Ansprache". Der Grundeigentümer kann sich daher der Einlassung vor dem Richter am Ort der gelegenen Sache nicht unter Berufung auf Art. 59 BV widersetzen.

92 I 539 () from 10. November 1966
Regeste: Zulässigkeit und rechtliche Tragweite von Unterbaurechten. 1. Zu Lasten eines als Grundstück in das Grundbuch aufgenommenen selbständigen und dauernden Baurechts kann eine Dienstbarkeit gleichen Inhaltes (sog. Unterbaurecht) errichtet und für diese zweite Berechtigung ebenfalls ein Grundbuchblatt eröffnet werden. (Art. 655 und 943 in Verbindung mit Art. 779 ff. ZGB). Ist die Eintragung eines Unterbaurechts abzulehnen, wenn dadurch von vornherein unübersichtliche Rechtsverhältnisse geschaffen würden? Frage offen gelassen. (Erw. 1 und 2.) 2. Zulässigkeit eines die ganze Bodenfläche belegenden Baurechts und eines Unterbaurechts von ebenso grosser räumlicher Ausdehnung und gleicher Geltungsdauer. Ablehnung des Einwandes. es handle sich dabei praktisch um eine volle Übertragung des ersten Baurechts. Die beiden Rechte stehen nicht auf gleicher Stufe, und es bleiben dem ersten Berechtigten in jedem Fall gewisse Befugnisse vorbehalten: Heimfallsrecht (Art. 779 f bis h ZGB); gesetzliches Vorkaufsrecht (Art. 682 Abs. 2 ZGB). (Erw. 3 und 4). 3. Welchen wichtigen Interessen kann die Einräumung eines Unterbaurechts dienen? (Erw. 5). 4. Eine solche Rechtseinräumung stellt für den Bodeneigentümer keinen Vorkaufsfall dar. Folgen eines (im vorliegenden Fall zu verneinenden) Rechtsmissbrauches (Umgehungsgeschäftes). (Erw. 6).

95 II 14 () from 13. Februar 1969
Regeste: Persönliche Dienstbarkeit (Art. 781 ZGB) an einem öffentlichen Grundstück (Fischereirecht an einem Seegrundstück). Klage des Eigentümers eines an das belastete Grundstück grenzenden Grundstücks (Ufergrundstücks) auf Feststellung, dass ein Eingriff in das belastete Grundstück (Erstellen einer Bootsausfahrt), den der Eigentümer dieses Grundstücks dem Kläger unter Vorbehalt der Zustimmung des Dienstbarkeitsberechtigten bewilligte, dessen Rechte nicht oder nur in einem geringfügigen, von ihm zu duldenden Masse beeinträchtige. 1. Streitwert (Erw. 1). 2. Art. 736 ZGB ist auf eine solche Klage nicht anwendbar (Erw. 2). 3. Klagerecht des Dritten, der geltend macht, dass das Dienstbarkeitsrecht ihm gegenüber gewissen Beschränkungen unterliege (Erw. 3). Streitgegenstand ist der Inhalt und Umfang dieses Rechts (Erw. 4). Rechtsmissbrauch des Dienstbarkeitsberechtigten wegen unnützer Rechtsausübung oder wegen krassen Missverhältnisses der Interessen? (Erw. 5).

96 I 282 () from 9. Juni 1970
Regeste: Feststellung der bestrittenen Rechte aus einer Sondernutzungskonzession (Art. 69 Abs. 2 EntG). Kantonale Konzession, die den Inhaber eines Textilveredlungsbetriebes zeitlich unbeschränkt zur unentgeltlichen Benutzung des Wassers eines Baches als Brauchwasser berechtigt und als selbständiges und dauerndes Recht im Grundbuch eingetragen ist. Auslegung der Konzession nach Treu und Glauben (Erw. 4). Bedeutung der in der Konzession enthaltenen Klausel, nach der sich die Konzessionsbehörde vorbehält, die Konzession jederzeit aufzuheben, wenn das öffentliche Interesse es erfordert (Erw. 5 a, b). Eine die bestimmungsgemässe Verwendung des Wassers beeinträchtigende Verschmutzung infolge der Bauarbeiten für die Nationalstrasse bildet einen Enteignungstatbestand, der den Kanton zur Entschädigung verpflichtet (Erw. 5 c).

97 II 25 () from 12. Februar 1971
Regeste: Ersitzung einer an einem öffentlichen Gewässer bestehenden Fischenz. ZGB Art. 655 Ziffer 2, 662 und 781. 1. Rechtsnatur der Fischenz und deren Stellung zum kantonalen Recht, das für Privatrechte an öffentlichen Gewässern eine Konzession vorschreibt (Erw. 2). 2. Ausserordentliche Ersitzung gegenüber einem früher Berechtigten, insbesondere gegenüber einem vor über 100 Jahren säkularisierten Kloster (Erw. 3-5). 3. Das Auskündungsverfahren gemäss Art. 662 Abs. 3 ZGB kann unterbleiben, wenn zum vornherein genau feststeht, wer als Berechtigter in Frage kommt, und dieser im ordentlichen Prozess um das Eigentum selber Partei ist (Erw. 6).

101 IB 56 () from 26. März 1975
Regeste: Enteignung. Beeinträchtigung eines Jagdreviers; Art. 5 und 69 EntG. 1. Das in Art. 69 EntG vorgesehene Verfahren findet nicht Anwendung, wenn streitig ist, ob das angeblich verletzte Recht seiner Natur nach überhaupt Gegenstand einer Enteignung bilden kann; hierüber entscheidet in jedem Falle die Schätzungskommission (Erw. 2). 2. Die Befugnis der aargauischen Gemeinden, ihr Territorium als Jagdrevier zu verpachten und vom Pächter Abgaben zu erheben, ist hoheitlicher Natur und gehört nicht zu den in Art. 5 EntG aufgezählten Rechten, welche Gegenstand einer Enteignung bilden können. Die Gemeinden haben aufgrund des EntG keinen Anspruch auf Entschädigung für die Mindereinnahmen an Jagdpachtzinsen, die sich infolge des öffentlichen Werkes ergeben (Erw. 3).

101 II 235 () from 6. Februar 1975
Regeste: Gesetzliches Vorkaufsrecht des Miteigentümers (Art. 682 Abs. 1 ZGB); BB über die Bewilligungspflicht für den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. Will eine im Ausland wohnhafte Person in der Schweiz von einem ihr zustehenden gesetzlichen Vorkaufsrecht Gebrauch machen, so hat sie innert der 30tägigen Frist des Art. 681 Abs. 3 ZGB die Bewilligung für den Erwerb des Grundstücks im Sinne von Art. 1 BewB vorzulegen. Die Frage, ob es genügt, wenn die vorkaufsberechtigte Person wenigstens innerhalb dieser Frist bei der zuständigen Behörde um Erteilung der Bewilligung nachsucht, wurde offengelassen.

104 IA 251 () from 22. Februar 1978
Regeste: Art. 46 Abs. 2 BV; Doppelbesteuerung. Gewinn aus dem Verkauf von Aktien einer Gesellschaft, welche keine Immobiliengesellschaft im Sinne der bundesgerichtlichen Rechtsprechung, sondern eine Betriebsgesellschaft darstellt (E. 3a). Keine Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise (E. 3b).

107 II 375 () from 24. September 1981
Regeste: Art. 19 und 20 EGG. Verkauf eines landwirtschaftlichen Heimwesens, das sich auf dem Gebiet von zwei verschiedenen Kantonen befindet. 1. Beim Verkauf eines landwirtschaftlichen Heimwesens, das sich auf dem Gebiet mehrerer Kantone befindet, ist nur die Behörde eines dieser Kantone für den Entscheid zuständig, ob Einspruch zu erheben sei: Zu beachten ist dabei die wirtschaftliche Tatsache, dass das Heimwesen als Ganzes verkauft wird, auch wenn rechtlich gesehen verschiedene Verträge abgeschlossen werden (E. 2c). 2. Das EGG enthält keine Bestimmungen betreffend Kompetenzkonflikte zwischen Kantonen (E. 2a und b). Es sind verschiedene Kriterien denkbar. Angesichts der Zusammensetzung des Betriebes braucht im vorliegenden Fall nicht zu Gunsten eines bestimmten Kriteriums entschieden zu werden (E. 2d und e).

111 II 487 () from 7. November 1985
Regeste: Vorkaufsrecht des Pächters (Art. 7 EGG). Im Unterschied zum Vorkaufsrecht der Verwandten (Art. 6 EGG), welches jedes verkaufte Grundstück beschlägt, erstreckt sich das Vorkaufsrecht des Pächters nur auf die gepachteten Liegenschaften. Wenn daher ein landwirtschaftliches Gewerbe oder wesentliche Teile davon verkauft werden, kann der Pächter nur in bezug auf jenen Teil ein Vorkaufsrecht ausüben, den er in Pacht hat, unabhängig davon, ob es sich dabei um ein eigenständiges und ins Grundbuch aufgenommenes Grundstück oder nur um einen Teil davon handelt.

114 II 329 () from 8. November 1988
Regeste: Art. 20 Abs. 1 und 98 Abs. 3 OR. Kollision von Verträgen. 1. Klage auf Feststellung, dass ein Kaufvertrag nichtig sei, weil er gegen einen Erbteilungsvertrag verstosse; Auslegung des Rechtsbegehrens (E. 1). 2. Ein Grundstückkauf unter zwei Erben, die sich damit über das im Erbteilungsvertrag vereinbarte Veräusserungsverbot hinwegsetzen, ist unter allen Beteiligten als ungültig zu betrachten, wenn das Verbot nach Art. 2 und 27 ZGB nicht zu beanstanden ist und der Käufer sich insbesondere nicht auf guten Glauben berufen kann (E. 2).

117 II 273 () from 13. Juni 1991
Regeste: Werklieferungsvertrag mit Suspensivbedingung; Rücktritt des Bestellers (Art. 365 und 377 OR). 1. Werklieferungsvertrag mit suspensiv bedingter Bauverpflichtung. Rechtsnatur und Inhaltskontrolle (E. 3). 2. Der Besteller kann jederzeit nach den Regeln von Art. 377 OR vom Werklieferungsvertrag zurücktreten (E. 4a). Rechtsnatur des dem Unternehmer nach Art. 377 OR zustehenden Anspruchs; Anwendung von Art. 97 ff. OR (E. 4b, 4c). 3. Auslegung der Bauverpflichtung (E. 5).

119 II 212 () from 24. März 1993
Regeste: Art. 33c Abs. 1, 2 und 3 GBV. Eintragung von Stockwerkeigentum vor Erstellung des Gebäudes. Voraussetzungen der definitiven Eintragung. 1. Für eine Eintragung von Stockwerkeigentum vor Erstellung des Gebäudes vorzulegende Urkunden (E. 2a). 2. Bedingungen für die Löschung der Anmerkung "Begründung des StWE vor der Erstellung des Gebäudes" (E. 2b und c).

123 III 233 () from 13. Juni 1997
Regeste: Art. 2 BGBB und Art. 61 ff. BGBB; Erwerb mehrerer landwirtschaftlicher Grundstücke. Geltungsbereich für kleine Grundstücke. Unter der Voraussetzung, dass landwirtschaftliche Grundstücke nicht zu einem landwirtschaftlichen Gewerbe gehören, ist für den allgemeinen Geltungsbereich die Fläche des einzelnen landwirtschaftlichen Grundstücks massgebend. Die Veräusserung mehrerer kleiner Grundstücke desselben Eigentümers an den gleichen Erwerber unterliegt keiner Bewilligung.

125 II 348 () from 26. März 1999
Regeste: Art. 24 Abs. 5 VStG, Art. 55 VStV; Verrechnungssteuer; Rückerstattungsanspruch von Personenvereinigungen und Rechtsgemeinschaften ohne juristische Persönlichkeit. Die Rückerstattung der Verrechnungssteuer auf Erträgen der Stockwerkeigentümergemeinschaft ist von den einzelnen Stockwerkeigentümern geltend zu machen.

125 III 113 () from 11. Februar 1999
Regeste: Eintragung von Bauhandwerkerpfandrechten bei Stockwerkeigentum (Art. 712a Abs. 1 ZGB und Art. 839 Abs. 2 ZGB). Bei einer aus mehreren Häusern bestehenden und auf einem einzigen Grundstück errichteten Überbauung, welche in Stockwerkeigentum aufgeteilt ist, sind die Bauhandwerkerpfandrechte für Bauleistungen an gemeinschaftlichen Bauteilen anteilsmässig allen Miteigentumsanteilen zu belasten. Dies gilt auch dann, wenn die pfandgeschützte Bauleistung praktisch ausschliesslich für ein einziges Gebäude der Überbauung erbracht wird (E. 3a). Die Frist für die Eintragung der Pfandrechte läuft für alle Stockwerkeinheiten der Überbauung einheitlich, wenn der gleiche Unternehmer aufgrund eines einzigen Werkvertrages sukzessive eine zusammengehörende Bauleistung für die verschiedenen Gebäude der Überbauung erbringt (E. 3b).

126 III 462 () from 14. September 2000
Regeste: Zur Identität des Grundstücks bei der vorläufigen und bei der definitiven Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts. Das innert der Dreimonatsfrist des Art. 839 Abs. 2 ZGB für den ganzen Forderungsbetrag vorläufig auf dem Gesamtgrundstück selbst eingetragene Bauhandwerkerpfandrecht kann nicht nach Ablauf der Frist auf den beiden Miteigentumsanteilen des Gesamtgrundstücks je für einen bestimmten Anteil der Forderung definitiv eingetragen werden (E. 1-3).

126 V 83 () from 25. April 2000
Regeste: Art. 3 Abs. 1 lit. b ELG (in der bis 31. Dezember 1997 gültig gewesenen Fassung); Art. 3c Abs. 1 lit. c ELG; Art. 17 Abs. 1 und 4 ELV: Im Rahmen der Ergänzungsleistungsberechnung anrechenbares Vermögen. Art. 17 Abs. 4 ELV spricht nur von Grundstücken; die Situation eines Mieter-Aktionärs ist mit derjenigen eines Grundstückeigentümers nicht vergleichbar.

129 III 216 () from 8. Januar 2003
Regeste: Art. 666 Abs. 1, Art. 964 und 965 ZGB; Dereliktion eines Stockwerkeigentumsteils. Als absoluter Untergangsgrund für das Grundeigentum gemäss Art. 666 Abs. 1 ZGB kann sich die Dereliktion auf einen Teil des Stockwerkeigentums beziehen (E. 3.2.1). Schicksal des aufgegebenen Teils des Stockwerkeigentums (E. 3.2.3). Bedingungen für die Löschung des Eigentumsrechts im Grundbuch (E. 3.3.1) und hierfür erforderliche Belege (E. 3.3.2).

132 III 9 () from 21. Oktober 2005
Regeste: Art. 712a ff. ZGB; Art. 641 Abs. 2 ZGB; Streit zwischen zwei Stockwerkeigentümern betreffend einen Raum, den jeder von ihnen als in seinen Sonderrechtsteilen enthalten betrachtet. Natur und Begründung des Stockwerkeigentums (E. 3.1 und 3.2). Tragweite des Aufteilungsplanes; Möglichkeit, diesen nach Ausführung der Bauarbeiten im Rahmen einer Klage auf Berichtigung der Wertquoten zu berichtigen (E. 3.3-3.5). Fall eines Mezzanins, das anlässlich der Erstellung des Gebäudes in einer Stockwerkeinheit eingerichtet wurde und sich über die Brandmauer erstreckt, welche die fragliche Stockwerkeinheit von derjenigen eines benachbarten Stockwerkeigentümers trennt (E. 4).

132 III 353 () from 5. Januar 2006
Regeste: Art. 667 Abs. 1 ZGB; vertikale Ausdehnung des Grundeigentums. Die vertikale Ausdehnung des Grundeigentums wird durch das Interesse bestimmt, das die Ausübung des Eigentumsrechts mit sich bringt. Ein künftiges Interesse genügt, vorausgesetzt dass seine Verwirklichung nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge in absehbarer Zukunft wahrscheinlich ist (E. 2.1); dagegen ist das blosse Interesse an der Einräumung einer Entschädigung nicht schutzwürdig (E. 4.2). Prüfung dieses Interesses im vorliegenden Fall (E. 4.1).

135 II 313 (2C_787/2008) from 25. Mai 2009
Regeste: Art. 7 BGBB; Art. 9 Abs. 1 LBV; Sömmerungsbetrieb. Anwendbares Recht (E. 2). Unterscheidung landwirtschaftliches Gewerbe (Art. 7 BGBB) - Sömmerungsbetrieb (Art. 9 Abs. 1 LBV; E. 4). Charakteristische Merkmale des landwirtschaftlichen Gewerbes. Der in Frage stehende Betrieb bildet nicht Existenzgrundlage des Bewirtschafters, weshalb er nicht als landwirtschaftliches Gewerbe gelten kann. Er unterliegt damit nicht dem Realteilungsverbot (E. 5). Charakteristische Merkmale des Sömmerungsbetriebes (E. 6).

139 II 363 (2C_1151/2012) from 3. Juni 2013
Regeste: Art. 127 Abs. 2 BV; Art. 16 Abs. 1 und 3 sowie Art. 23 lit. d DBG; Art. 7 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 2 lit. c StHG; Art. 730 Abs. 1 ZGB; Art. 20 Abs. 1 OR; Steuerfolgen eines gemischten Rechtsgeschäfts, das den entgeltlichen Verzicht auf eine ins Grundbuch eingetragene Bauverbotsdienstbarkeit und den entgeltlichen Rückzug eines Baurechtsmittels zum Gegenstand hat. Das Reinvermögenszugangsprinzip gemäss Art. 16 Abs. 1 DBG und Art. 7 Abs. 1 StHG konkretisiert den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Ausnahmen davon sind eng auszulegen. Der steuerfreie Kapitalgewinn nach Art. 16 Abs. 3 DBG bedingt einerseits die Veräusserung von dinglichen oder obligatorischen Rechten des Privatvermögens, anderseits eine unmittelbar damit verknüpfte Gegenleistung. Keinen Reinvermögenszugang bewirken der blosse Aktiventausch und der Ersatz erlittenen Schadens, weswegen sie einkommenssteuerlich ohne Bedeutung bleiben (Art. 16 Abs. 1 DBG e contrario). Veräusserungsfremde Teile des Entgelts, so die Gegenleistung für den Rückzug eines Baurechtsmittels, mit denen kein Vermögensabgang einhergeht, sind demgegenüber grundsätzlich steuerbar (E. 2). Der dingliche Rechtsbestand wird gleichermassen eingeschränkt durch die Einräumung einer belastenden und den Verzicht auf eine begünstigende Dienstbarkeit. Fälle, in welchen die Gegenleistung für den Rückzug eines Baurechtsmittels entgegen der Regel steuerfrei bleibt. Gebot der vertikalen Steuerharmonisierung (E. 3).

140 I 176 (2C_1076/2012, 2C_1088/2012) from 27. März 2014
Regeste: Art. 3 i.V.m. Art. 42 BV; Art. 26 Abs. 1 und 2 BV; Art. 36 BV; Art. 75b BV; Art. 127 Abs. 1 und 2 BV; Art. 134 BV; Art. 8a Abs. 2 und 3 RPG; rechtliche Qualifikation und Zulässigkeit einer Abgabe auf unbewirtschaftete Zweitwohnungen. Die im Streit liegende Abgabe ist eine Steuer und keine Kausalabgabe (E. 5). Die Zweitwohnungssteuer bezweckt insbesondere die bessere Auslastung der bereits bestehenden Zweitwohnungen auf dem Gemeindegebiet. Da ein Lenkungseffekt jedenfalls potentiell vorhanden ist, erscheint sie hierzu als grundsätzlich geeignet (E. 6). Die Gemeinde ist zur Einführung dieser Steuer kompetent: Die in der eidgenössischen Volksabstimmung vom 11. März 2012 angenommene Zweitwohnungsinitiative bzw. der damit neu geschaffene Art. 75b BV beinhalten keinen umfassenden und somit abschliessenden Lösungsansatz für die Problematik der sog. "kalten Betten" und stehen der hier streitigen kommunalen Zweitwohnungssteuer mithin nicht entgegen (E. 7.2). Auch bietet das kantonale Recht hinreichende Legiferierungsgrundlagen für die Gemeinde (E. 7.3 und 7.4). Eine Verletzung des Grundsatzes der Allgemeinheit der Besteuerung ist nicht zu erkennen (E. 7.5-7.10). Es ist nicht willkürlich, die Gleichartigkeit von Zweitwohnungssteuer und der ebenfalls erhobenen Liegenschaftensteuer zu verneinen (E. 8). Die Zweitwohnungssteuer bewirkt keine unzulässige Einschränkung der Eigentumsgarantie (E. 9).

145 III 400 (5A_436/2018) from 4. April 2019
Regeste: Art. 712a Abs. 2 und Art. 712g Abs. 3 ZGB; Nutzung der Stockwerkeinheit; Wohnzweck; gewerbsmässiges Feilbieten einer Wohnung zur tageweisen Buchung; reglementarisches Verbot hochfrequenter Wohnungsüberlassung. Ob das dauernde gewerbsmässige Feilbieten einer Wohnung zur tageweisen Buchung über Plattformen wie Airbnb zulässig ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (tradierte Nutzungsweise, Erstwohn- oder Ferienliegenschaft, Intimität des Hauses, Häufigkeit der Wechsel, Grad der Immissionen). Sind die Stockwerkeinheiten dem Wohnzweck gewidmet und geht es um eine Erstwohnresidenz mit gehobenem Standard, liegt eine unzulässige Nutzungsänderung vor (E. 4.2). Das reglementarische Verbot tage-, wochen- oder monatsweiser Vermietung einer Wohnung ist eine zulässige autonome Satzung der Stockwerkeigentümergemeinschaft in Bezug auf die Nutzungsweise (E. 4.3).

147 III 1 (5A_341/2019) from 19. Oktober 2020
Regeste: Art. 655 Abs. 2 Ziff. 2 und Abs. 3 ZGB; Teilung eines in das Grundbuch aufgenommenen selbständigen und dauernden Baurechts. Zulässigkeit und Voraussetzungen der flächenmässigen Aufteilung eines in das Grundbuch aufgenommenen selbständigen und dauernden Baurechts, insbesondere mit Rücksicht auf die gesetzliche Mindestdauer der Baurechtsdienstbarkeit (E. 2.1 und 3-6).

 

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