Loi fédérale
complétant le Code civil suisse
(Livre cinquième: Droit des obligations)

du 30 mars 1911 (État le 9 février 2023)


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Art. 45

V. Cas par­ticuli­ers

1. Mort d’homme et lé­sions cor­porelles

a. Dom­mages-in­térêts en cas de mort

 

1 En cas de mort d’homme, les dom­mages-in­térêts com­prennent les frais, not­am­ment ceux d’in­huma­tion.

2 Si la mort n’est pas surv­en­ue im­mé­di­ate­ment, ils com­prennent en par­ticuli­er les frais de traite­ment, ain­si que le préju­dice dérivant de l’in­ca­pa­cité de trav­ail.

3 Lor­sque, par suite de la mort, d’autres per­sonnes ont été privées de leur sou­tien, il y a égale­ment lieu de les in­dem­niser de cette perte.

BGE

84 II 292 () from 13. Mai 1958
Regeste: Haftpflicht des Halters bei Tod eines Mitfahrers. Genugtuung; Versorgerschaden. Art. 37 Abs. 3, 41, 42 MFG, Art. 45 Abs. 3 OR. Verschulden des Halters, der in betrunkenem Zustand bei Nebel eine Fahrt unternimmt (Erw. 2). Mitverschulden des Mitfahrers, der trotz Betrunkenheit des Lenkers an der Fahrt teilnimmt (Erw. 3 a). Herabsetzung der Schadenersatzpflicht wegen des Mitverschuldens des getöteten Mitfahrers; Verschuldensabwägung (Erw. 3 b) Genugtuungsanspruch der Hinterbliebenen des getöteten Mitfahrers (Erw. 4). Kapitalisierung des Versorgerschadens auf den Zeitpunkt des Todes des Versorgers (Anderunrung der Rechtsprechung) (Erw. 7).

86 II 41 () from 2. Februar 1960
Regeste: 1. Art. 46 Abs. 2 OR. Unsicherheit über die bleibenden Folgen der Körperverletzung erlaubt nicht, die Schadenersatzklage zur Zeit abzuweisen, sondern nur, bis auf zwei Jahre die Abänderung des Urteils vorzubehalten. 2. Art. 20, 25 Abs. 1 MFG. Vorsichtspflicht des Führers eines Motorwagens, der sich einer Gruppe von Kindern nähert.

90 II 184 () from 16. Juni 1964
Regeste: Motorfahrzeughaftung. Versorgerschaden, Art. 45 Abs. 3 OR. Anrechnung von SUVA-Leistungen, Art. 100 KUVG (Erw. II/1). Massgebendes Einkommen, Behandlung von Versicherungsprämien (Erw. II/2). Genugtuung an Witwe und Kinder (Erw. III). Solidarhaftung der Beklagten? (Erw. V).

93 I 586 () from 9. Juni 1967
Regeste: Verkehrsunfälle von Radfahrern im Militärdienst. 1. Die Haftung des Bundes richtet sich nach Art. 27 MO, nicht nach dem SVG, bzw. OR (Erw. 1). 2. Versorgerschaden bei Verlust: a) des Ehemannes (Erw. 2); b) des Vaters, der dem Sohn bei landwirtschaftlichen Arbeiten mithilft (Erw. 3). 3. Genugtuungssumme bei Verlust des Ehemannes oder Vaters: a) Ausschluss nach dem geltenden Art. 27 MO (Erw. 4); b) Voraussetzungen bei allfälliger Haftung nach dem Verantwortlichkeitsgesetz. Verschulden einer Militärperson (Erw. 5); c) Voraussetzungen bei Haftung nach dem revidierten Art. 27 Abs. 1 MO (AS 1968 S. 74). Würdigung der besonderen Umstände (Erw. 6).

95 II 306 () from 25. April 1969
Regeste: Genugtuung (Art. 47 OR). Alter und Mitverschulden des Verunfallten bei der Bemessung des Anspruchs der Hinterbliebenen (Erw. 4). Art. 45 Abs. 1 OR. Kein Anspruch auf Ersatz der Kosten des Grabunterhaltes (Bestätigung der Rechtsprechung; Erw. 5).

102 II 90 () from 13. April 1976
Regeste: Art. 45 Abs. 3 OR. Versorgerschaden infolge Todes der Ehefrau und Mutter. Hat der Ehemann nach dem Tod der Ehefrau schon aus eigenen Bedürfnissen Anspruch auf vollen Ersatz des durch die Anstellung einer Haushälterin bedingten Mehraufwandes, so können die Ersatzansprüche der Kinder nicht getrennt erhoben werden (Erw. 2). Berechnung des Mehraufwandes (Erw. 3a). Abzug wegen Aussicht auf Wiederverheiratung (Erw. 3b).

109 II 65 () from 8. März 1983
Regeste: Haftung des Motorfahrzeughalters für Versorgerschaden; Regressanspruch einer staatlichen Pensionskasse. 1. Anwendbares Recht, wenn der Anspruch aus einer ausländischen Norm abgeleitet wird (E. 1). 2. Versorgerschaden einer Ehefrau, die bis zum Unfalltod ihres Mannes aus dessen Ruhegehalt lebte. Anrechnung der Witwenrente auf den Schaden? Zulässigkeit einer ausländischen Subrogationsnorm (E. 2). 3. Eine ausländische Pensionskasse hat keinen Regressanspruch für die Rente, wenn der Rückgriff nach schweizerischem Recht in vergleichbarer Lage zu verweigern wäre (E. 3 und 4).

111 II 295 () from 26. Juni 1985
Regeste: Haftung des Motorfahrzeughalters für den Verdienstausfall einer Dirne. 1. Art. 46 Abs. 1 OR. Eine Dirne, die durch einen Verkehrsunfall in ihrer Erwerbstätigkeit beeinträchtigt wird, hat unbekümmert um die Sittenwidrigkeit ihrer Tätigkeit Anspruch darauf, dass ihr der Verdienstausfall infolge gänzlicher oder teilweiser Arbeitsunfähigkeit ersetzt wird (E. 2). 2. Art. 63 Abs. 2 OG. Feststellungen über Ausmass und Dauer der Arbeitsunfähigkeit; Tat- und Rechtsfragen (E. 3). 3. Ermässigung des Ersatzes gemäss Art. 62 Abs. 2 SVG; Frage offengelassen, ob diese Bestimmung auch zugunsten des Haftpflichtversicherers gilt (E. 4).

112 II 118 () from 11. März 1986
Regeste: Verlust des Versorgers, Art. 45 Abs. 3 OR. Voraussetzungen für die Zusprechung von Ersatz eines Versorgerschadens an Eltern beim Tod eines Kindes (E. 3). Verjährung. Begriff der Kenntnis vom Schaden im Sinne von Art. 60 Abs. 1 OR und Art. 68 Abs. 1 Bundesgesetz über die Luftfahrt vom 21. Dezember 1948 (LFG), wenn der Umfang der Beeinträchtigung von der Entwicklung einer Situation abhängt (E. 4). Art. 46 OR. Schadenersatz für den Nervenschock eines Vaters, der durch einen Flugzeugabsturz zwei seiner Kinder verloren hat. Wer selber in einem absoluten Recht - hier in der körperlichen Integrität - beeinträchtigt wird, ist direkt geschädigt und hat Anspruch auf Schadenersatz (E. 5a-e). Art. 47 OR. Genugtuung infolge Tötung von Kindern des Klägers (E. 2) und dessen Invalidität wegen Nervenschocks, verursacht durch jene Todesfälle (E. 6). Art. 52 IVG. Übergang der Ansprüche aus Invalidenversicherung (E. 5f).

112 II 220 () from 22. April 1986
Regeste: Genugtuungsanspruch des Ehegatten (Art. 47 und 49 OR). Genugtuungsanspruch des Ehemannes einer durch Unfall schwer invalid gewordenen Frau wegen Verletzung der Persönlichkeit.

114 II 144 () from 31. Mai 1988
Regeste: Versorgerschaden und Genugtuung beim Unfalltod eines Verlobten. 1. Art. 45 Abs. 3 OR; Versorgereigenschaft von Verlobten und Konkubinatspartnern (E. 2a und b). 2. Art. 47 OR; Genugtuungsanspruch des Verlobten. Frage offengelassen, ob auch ein Konkubinatsverhältnis Grundlage eines Genugtuungsanspruchs bilden kann (E. 3a). 3. Bemessung der Genugtuungssumme für Verlobte (E. 3b und c). 4. Art. 157 und Art. 159 Abs. 6 OG; Regelung der Kosten- und Entschädigungsfolgen des kantonalen Verfahrens durch das Bundesgericht. Ist die Änderung in der Sache gering, so kann das Bundesgericht auf eine Neufestsetzung der Kosten- und Entschädigungsfolgen verzichten (E. 4).

115 II 24 () from 15. März 1989
Regeste: Art. 51 Abs. 2 OR. Pensionskassen des privaten und des kantonalen öffentlichen Rechts unterstehen der Rückgriffsordnung dieser Gesetzesvorschrift. Unbeachtlichkeit von Statuten- und Reglementsbestimmungen sowie von kantonalrechtlichen Regelungen über die Zession oder Subrogation der Ansprüche des Versicherten, wenn damit von der gesetzlichen Ordnung abgewichen wird.

115 II 440 () from 28. November 1989
Regeste: Schadenersatzpflicht wegen Vertragsverletzung; Kausalzusammenhang zwischen vertragswidrigem Verhalten und Schaden. 1. Berücksichtigung von hypothetischen Ereignissen, die unabhängig vom vertragsverletzenden Verhalten ebenfalls zum Schadeneintritt geführt hätten, als Befreiungsgrund? (E. 4) 2. Kausalität von Unterlassungen: Einschränkung der Praxis, wonach auch bei Unterlassungen zwischen natürlichem und adäquatem Kausalzusammenhang zu unterscheiden ist (E. 5a). Bestätigung der Praxis bezüglich der beschränkten Anfechtbarkeit von Annahmen oder Feststellungen der Vorinstanz über hypothetische Geschehensabläufe (E. 5b). 3. Die hypothetische Kausalität braucht nicht streng nachgewiesen zu werden. Es genügt, wenn der Richter die Überzeugung gewinnt, die überwiegende Wahrscheinlichkeit spreche für einen bestimmten Kausalverlauf (E. 6a).

117 II 50 () from 12. März 1991
Regeste: Solidarhaftung mehrerer Werkeigentümer (Art. 58 OR). Schwere Kohlenmonoxydvergiftung in einem Badezimmer mit Gasdurchlauferhitzer: solidarische (E. 5) Haftung der Miteigentümer der mangelhaften Einrichtung (E. 2a und b); Selbstverschulden des Verletzten (E. 2c). Persönlichkeitsverletzung bei einem Kleinkind, dessen Vater als Folge einer Vergiftung schwer invalid geworden ist (Art. 49 OR). Aktivlegitimation der Tochter des Verletzten (E. 3a). Genugtuung für künftigen seelischen Schmerz (E. 3b). Bemessung der Genugtuung (E. 4a/aa und 4b). Der auf Genugtuung belangte Dritte kann dem klagenden Angehörigen das Selbstverschulden des Verletzten entgegenhalten (E. 4a/bb).

122 III 5 () from 27. Dezember 1995
Regeste: Unerlaubte Handlung; Genugtuung; Verjährung (Art. 41 ff., Art. 49 Abs. 1 sowie Art. 60 Abs. 2 OR). Anwendung der längeren strafrechtlichen Verjährungsfrist von Art. 60 Abs. 2 OR auf selbständige Genugtuungsansprüche von Angehörigen (E. 2).

123 II 1 () from 17. Februar 1997
Regeste: Entschädigung und Genugtuung. Art. 11 ff. OHG. Die Pflicht, das Verfahren nach Art. 11 ff. OHG einfach und rasch durchzuführen, schliesst eine Sistierung nicht grundsätzlich aus; Voraussetzungen einer Sistierung im allgemeinen (E. 2). Es widerspricht Sinn und Zweck des OHG, das Entschädigungsverfahren nach Art. 11 ff. zu sistieren, um vom Opfer zu verlangen, zunächst selber einen zivilen Schadenersatzprozess zu führen (E. 3).

123 III 115 () from 18. Februar 1997
Regeste: Invaliditätsschaden. Die Tafel 19 von Stauffer/Schätzle ist für die Kapitalisierung des zukünftigen Erwerbsausfalls einer unselbständig erwerbstätigen, 45-jährigen Frau massgebend (E. 6a-d). Zeitpunkt, ab welchem auf einem zukünftigen Schaden der Zins zu berechnen ist (E. 9a).

123 III 204 () from 9. Juni 1997
Regeste: Vertragsverletzung; Genugtuung; Verjährung (Art. 49 OR, Art. 60 Abs. 1 OR und Art. 127 OR). Selbständige Genugtuungsansprüche von Angehörigen verjähren grundsätzlich nach Art. 60 Abs. 1 OR, auch wenn die Ansprüche des Direktgeschädigten gegenüber dem Haftpflichtigen der vertragsrechtlichen Verjährung gemäss Art. 127 OR unterliegen (E. 2).

124 III 222 () from 17. Februar 1998
Regeste: Voraussetzungen und Umfang des Regresses der AHV auf den Haftpflichtversicherer für eine Witwenrente, wenn der tödlich verunfallte Versorger seine berufliche Aktivität im Pensionsalter mutmasslich fortgesetzt hätte (Art. 48ter AHVG). Zeitliche und funktionale Kongruenz der Witwenrente im Verhältnis zur haftpflichtrechtlichen Ersatzpflicht für Versorgerschaden (E. 3a und 3b). Kapitalisierung, insb. anwendbare Barwerttafel (E. 3c). Keine Vorteilsanrechnung für "eingesparte" Alters- und Zusatzrenten (E. 3d). Berücksichtigung des Teuerungsausgleichs auf der Witwenrente, wenn die Periode für welche Regress genommen wird, am Urteilstag abgeschlossen ist (E. 4).

125 III 312 () from 11. Mai 1999
Regeste: Art. 42 OR. Kapitalisierter Schadenersatz für künftigen Erwerbsausfall; Kapitalisierungszinsfuss. Entwicklung der Rechtsprechung zum Kapitalisierungszinsfuss (E. 2). Stellungnahmen in der Lehre (E. 3). Wirtschaftliches Umfeld (E. 4). Massgeblichkeit des durchschnittlichen Realertrags (E. 5). Zumutbare Anlagen (E. 6). Festhalten am Zinsfuss von 3,5% (Bestätigung der Rechtsprechung) (E. 7).

126 II 237 () from 22. Juni 2000
Regeste: Art. 13 und 14 OHG, Berechnung des Versorgerschadens, Abzug von ausgerichteten Versicherungsleistungen. Zulässigkeit und Gegenstand der Verwaltungsgerichtsbeschwerde (E. 1a, 2a und 3). Berechnung des Versorgerschadens, Kapitalisierung des Erwerbseinkommens auf das AHV-Alter von 65 Jahren (E. 4). Berücksichtigung des Rentenverkürzungsschadens (E. 5). Anrechnung von erhaltenen Leistungen; dazu zählen nur solche, die dem Schadensausgleich dienen. Berücksichtigung von ausgerichteten Versicherungsleistungen im vorliegenden Fall (E. 6).

126 IV 42 () from 11. Januar 2000
Regeste: Legitimation zur eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde im Strafpunkt nach dem Tod des Opfers (Art. 270 BStP, Art. 2 Abs. 2 lit. b und Art. 8 Abs. 1 lit. c OHG). Die Erben des Opfers sind in dieser Eigenschaft nicht zur eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde im Strafpunkt befugt (E. 2). Die dem Opfer nahe stehenden Personen im Sinne von Art. 2 Abs. 2 OHG sind zur eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde im Strafpunkt nicht nur dann legitimiert, wenn sie ihrerseits im Strafverfahren adhäsionsweise Zivilansprüche wegen Beeinträchtigung ihrer Person geltend gemacht haben, sondern auch dann, wenn sie eine vom Opfer selbst zu Lebzeiten adhäsionsweise geltend gemachte Zivilforderung (hier: Genugtuungsforderung wegen schwerer Körperverletzung) nach dessen Tod durch Erbgang erworben haben und sich der angefochtene Entscheid negativ auf deren Beurteilung auswirken kann (E. 3). Legitimation des Willensvollstreckers zur eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde im Strafpunkt? Frage offen gelassen (E. 4).

129 II 49 () from 7. Oktober 2002
Regeste: Art. 45 Abs. 3 OR, Art. 11 ff. OHG; Tötung des Vaters, Versorgerschaden, Entschädigung nach dem Opferhilfegesetz. An die Substantiierung eines Gesuchs um opferhilferechtliche Entschädigung dürfen keine strengen Anforderungen gestellt werden (E. 4.1). Die Entschädigung beschränkt sich nicht auf den in den ersten Monaten nach der Straftat entstandenen Schaden (E. 4.2). Die Alimentenbevorschussung durch das Gemeinwesen ist bei der Ermittlung des Versorgerschadens zu berücksichtigen. Ist die Halbwaisenrente geringer als der Unterhaltsbeitrag, der dem Kind ohne die Tötung aufgrund der Alimentenbevorschussung zugekommen wäre, erleidet es einen Versorgerschaden (E. 4.3).

129 II 145 () from 8. Januar 2003
Regeste: Art. 45 Abs. 3 OR; Art. 11 ff. OHG; Art. 3c ELG; Tötung der Ehefrau; Entschädigung nach dem Opferhilfegesetz, Ermittlung des Haushaltschadens, Anrechnung von Drittleistungen, Kongruenzgrundsatz, Einnahmen des Ehemannes. Bei Erwerbstätigkeit darf vom Zeitaufwand für die Haushaltführung ein Abschlag vorgenommen werden (E. 3.1). Der von der Vorinstanz angenommene Stundenansatz von Fr. 25.- liegt im Ermessensbereich (E. 3.2). Das dem Ehemann ausbezahlte Todesfallkapital der beruflichen Vorsorge der Ehefrau stellt Schadenersatz dar und durfte deshalb angerechnet werden (E. 3.3). Schadenersatzleistungen Dritter sind auch anzurechnen, wenn sie mit einem Schadensposten nicht kongruent sind. Die Kongruenzregeln des Haftpflichtrechts sind nicht anwendbar (E. 3.4). Eine Genugtuung ist bei der Ermittlung der für die Entschädigung massgebenden Einnahmen als Vermögensverzehr zu berücksichtigen (E. 3.5).

135 III 397 (4A_14/2009) from 2. April 2009
Regeste: Art. 74 Abs. 2 lit. a BGG; Art. 45 Abs. 1 OR; Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung; Bestattungskosten. Eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung liegt vor, wenn diese zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit führt und daher dringend einer Klärung durch das Bundesgericht bedarf (E. 1). Wer den Tod einer Person zu verantworten und die Bestattungskosten zu ersetzen hat (Art. 45 Abs. 1 OR), kann nicht als Umstand, für den der Geschädigte einstehen muss (Art. 44 Abs. 1 OR), geltend machen, dass der Tod in nächster Zeit aus einem anderen Grund ohnehin eingetreten wäre, namentlich aufgrund des hohen Alters des Opfers (E. 2).

137 III 16 (4A_249/2010) from 16. November 2010
Regeste: Beginn der Verjährung des Anspruchs auf Schadenersatz bei Verletzung vertraglicher Pflichten (Art. 130 Abs. 1 OR). Die Forderungen auf Schadenersatz und Genugtuung aus vertragswidriger Körperverletzung werden sogleich mit der Verletzung der vertraglichen Pflicht fällig. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Verjährung zu laufen, nicht erst mit Eintritt des Schadens, auch wenn dieser (wie bei Asbestschäden) erst nach Ablauf von mehr als 10 Jahren eintreten und festgestellt werden kann. Das Institut der Verjährung gilt für alle Schuldner und Gläubiger. Es beruht auf einer Abwägung der Interessen beider Parteien und führt nicht zu einer Diskriminierung der Asbestopfer oder behinderter Personen (E. 2).

138 III 276 (4A_364/2011) from 7. Februar 2012
Regeste: Art. 58 und 65 SVG; Haftung für Schockschäden von Angehörigen unmittelbarer Unfallopfer. Wer infolge der Nachricht über den Unfalltod eines Angehörigen einen Schock erleidet, ist ein aus dem Unfallereignis direkt Geschädigter und kann als solcher vom Unfallverursacher grundsätzlich Schadenersatz und Genugtuung für seine eigene gesundheitliche Beeinträchtigung verlangen (BGE 112 II 118). Anwendbarkeit dieser Rechtsprechung, wenn sich die Haftung auf Art. 58 SVG stützt (E. 2 und 3). Frage einer Haftungsbegrenzung (E. 4).

140 V 50 (9C_522/2013) from 28. Januar 2014
Regeste: Art. 20a Abs. 1 lit. a BVG; Hinterlassenenleistungen für in erheblichem Masse unterstützte Personen. Für die Qualifikation der Unterstützung als erheblich ist in zeitlicher Hinsicht in der Regel eine Dauer von mindestens zwei Jahren vorausgesetzt (E. 3.4).

 

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