Verordnung
über die Förderung der Produktion von Elektrizität
aus erneuerbaren Energien
(Energieförderungsverordnung, EnFV)


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Art. 53 Gesuch

1 Das Ge­such um einen In­ves­ti­ti­ons­bei­trag ist beim BFE ein­zu­rei­chen.

2 Es kann erst ge­stellt wer­den, wenn ei­ne rechts­kräf­ti­ge Bau­be­wil­li­gung vor­liegt oder, so­fern für ein Pro­jekt kei­ne Bau­be­wil­li­gung er­for­der­lich ist, die Bau­rei­fe des Pro­jekts nach­ge­wie­sen ist.

3 Es hat sämt­li­che An­ga­ben und Un­ter­la­gen nach An­hang 2.2 zu ent­hal­ten.

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