Verordnung
|
Art. 53 Gesuch
1 Das Gesuch um einen Investitionsbeitrag ist beim BFE einzureichen. 2 Es kann erst gestellt werden, wenn eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegt oder, sofern für ein Projekt keine Baubewilligung erforderlich ist, die Baureife des Projekts nachgewiesen ist. 3 Es hat sämtliche Angaben und Unterlagen nach Anhang 2.2 zu enthalten. |