Bundesgesetz
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Art. 34 Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen
1 Der Bund ist zuständig für:
2 Die Kantone sind zuständig für:
3 Erfüllt ein Kanton seine Aufgaben nicht zeitgerecht oder qualitativ ungenügend, so kann der Bundesrat nach dessen Ermahnung und Anhörung die Ersatzvornahme anordnen. |