Verordnung
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Art. 10 Durchführung
1 Die Geometerkommission führt das Staatsexamen durch. 2 Sie kann Expertinnen und Experten beiziehen. 3 Das Staatsexamen wird einmal jährlich durchgeführt. Der Zeitpunkt der Durchführung und der Anmeldetermin werden im Bundesblatt und in geeigneten Fachorganen veröffentlicht. |
