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Art. 28a12
Die Kommission für Rechtsfragen ist zuständig für die Behandlung von Gesuchen um Aufhebung der Immunität eines Ratsmitgliedes oder einer Magistratsperson und von ähnlichen Gesuchen. 12 Eingefügt durch Ziff. I des Beschlusses vom 17. Juni 2011 (Für die Behandlung von Gesuchen um die Aufhebung der Immunität zuständiges Ratsorgan), in Kraft seit 5. Dez. 2011 (AS 2011 4635; BBl 20107345, 7385). |