Handelsregisterverordnung
(HRegV)

vom 17. Oktober 2007 (Stand am 1. Januar 2022)


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Art. 44 Errichtungsakt

Die öf­fent­li­che Ur­kun­de über den Er­rich­tungs­akt muss ent­hal­ten:

a.
die Per­so­nen­an­ga­ben zu den Grün­de­rin­nen und Grün­dern so­wie ge­ge­be­nen­falls zu de­ren Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­ter;
b.
die Er­klä­rung der Grün­de­rin­nen und Grün­der, ei­ne Ak­ti­en­ge­sell­schaft zu grün­den;
c.
die Be­stä­ti­gung der Grün­de­rin­nen und Grün­der, dass die Sta­tu­ten fest­ge­legt sind;
d.
die Er­klä­rung je­der Grün­de­rin und je­des Grün­ders über die Zeich­nung der Ak­ti­en un­ter An­ga­be von An­zahl, Nenn­wert, Art, Ka­te­go­rie und Aus­ga­be­be­trag so­wie die be­din­gungs­lo­se Ver­pflich­tung, ei­ne dem Aus­ga­be­be­trag ent­spre­chen­de Ein­la­ge zu leis­ten;
e.
die Tat­sa­che, dass die Mit­glie­der des Ver­wal­tungs­ra­tes ge­wählt wur­den und die ent­spre­chen­den Per­so­nen­an­ga­ben;
f.
die Tat­sa­che, dass die Re­vi­si­ons­stel­le ge­wählt wur­de, be­zie­hungs­wei­se den Ver­zicht auf ei­ne Re­vi­si­on;
g.
die Fest­stel­lung der Grün­de­rin­nen und Grün­der, dass:
1.
sämt­li­che Ak­ti­en gül­tig ge­zeich­net sind,
2.
die ver­spro­che­nen Ein­la­gen dem ge­sam­ten Aus­ga­be­be­trag ent­spre­chen,
3.
die ge­setz­li­chen und sta­tu­ta­ri­schen An­for­de­run­gen an die Leis­tung der Ein­la­gen er­füllt sind,
4.65
kei­ne an­de­ren Sachein­la­gen, Sach­über­nah­men und be­ab­sich­tig­ten Sach­über­nah­men, Ver­rech­nungs­tat­be­stän­de oder be­son­de­ren Vor­tei­le be­ste­hen als die in den Be­le­gen ge­nann­ten;
h.
die Nen­nung al­ler Be­le­ge so­wie die Be­stä­ti­gung der Ur­kunds­per­son, dass die Be­le­ge ihr und den Grün­de­rin­nen und Grün­dern vor­ge­le­gen ha­ben;
i.
die Un­ter­schrif­ten der Grün­de­rin­nen und Grün­der.

65 Ein­ge­fügt durch Ziff. I der V vom 6. März 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 971).

BGE

87 I 305 () from 19. September 1961
Regeste: Art. 944 OR, Art. 38, 44-46 HRegV. Wann darf die Firma das Wort "international" enthalten?

94 I 613 () from 10. Dezember 1968
Regeste: Art. 944 und 945 OR, Art. 38 und 44 HRegV. Zulässigkeit der Bezeichnung "Center" als Bestandteil einer Firma.

95 I 276 () from 20. Mai 1969
Regeste: Verwaltungsgerichtliche Beschwerde gegen die Nichtbewilligung der für eine Aktiengesellschaft vorgesehenen Firma. 1. Beschwerdefähiger Entscheid (Erw. 1a). 2. Beschwerdelegitimation der Gründer einer noch nicht eingetragenen Aktiengesellschaft (Erw. 1 b). 3. Frage der Zulässigkeit der Firma "International Bank of Berne" (Erw. 2-9).

97 I 73 () from 2. Februar 1971
Regeste: Art. 944 Abs. 2 OR, Art. 45 und 46 HRegV, Art. 104 lit. a OG; Handelsregister, territoriale Bezeichnung in einer Firma. 1. Prüfungsbefugnis des Bundesgerichts (Erw. 1). 2. Die Weigerung des eidg. Amtes für das Handelsregister, einem Transport- und Speditionsunternehmen in der Firma die Zusätze "Euro" und "Europa" zu bewilligen, verletzt das Gesetz nicht (Erw. 2 und 3).

100 II 395 () from 22. Oktober 1974
Regeste: Art. 944 Abs. 1 und 956 Abs. 2 OR, Art. 1 UWG. 1. Klage aus Firmen- und Wettbewerbsrecht wegen Gebrauchs einer Firmenbezeichnung; Zulässigkeit der Berufung ohne Rücksicht auf den Streitwert (Erw. 1). 2. Art. 2 ZGB. Untergang von Löschungs- und Unterlassungsansprüchen aus Firmenrecht und unlauterem Wettbewerb infolge unbegründeten Zuwartens mit der Klage (Erw. 2, 3 und 4b). 3. Art. 44 Abs. 2 HRegV. Zulässigkeit einer Kurzbezeichnung, die Bestandteil der Firma ist, aber nur in Werbetexten, Inseraten und dergleichen verwendet wird (Erw. 4a).

101 IB 361 () from 25. November 1975
Regeste: Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Handelsregister. Art. 103 lit. a OG. Legitimation zur Beschwerde der Gründer einer noch nicht eingetragenen Aktiengesellschaft (Erw. 1). Art. 944 Abs. 1 OR, 44 Abs. 1 HRegV. Prüfungsbefugnis des Bundesgerichts. Sachbegriffe ohne Kennzeichnungskraft dürfen nicht als alleiniger Inhalt einer Firma anerkannt werden. Unzulässigkeit der Firma "Inkasso AG" (Erw. 5). Voraussetzungen, unter denen eine Verwaltungsbehörde ihre Praxis ändern darf (Erw. 6).

104 IB 264 () from 4. Dezember 1978
Regeste: Firmenbildung. 1. Art. 103 lit. a OG. Befugnis eines Gesellschafters, auch im Namen von Mitgründern einer Aktiengesellschaft Beschwerde zu führen (E. 1). 2. Art. 944 OR, Art. 45 und 46 HRegV. Zweck und Umfang des Verbotes, in einer Firma nationale oder territoriale Bezeichnungen zu verwenden (E. 2). Bedeutung des Firmenbestandteils "ORIENTAL", der nach den Umständen als unzulässig zu bezeichnen ist (E. 3 und 4).

114 II 284 () from 7. Juni 1988
Regeste: Art. 944 Abs. 1 OR und 44 Abs. 1 HRegV. Geschäftsfirmen. 1. Eine Firma ist nur dann unzulässig, wenn sie offensichtlich aus rein beschreibenden Sachbezeichnungen besteht (Präzisierung der Rechtsprechung) (E. 2b). 2. Zulässigkeit der Geschäftsfirma "Aeroleasing S.A." (E. 2c).

116 II 605 () from 26. November 1990
Regeste: Eintragung eines Vereinsnamens in das Handelsregister (Art. 944 OR, Art. 45-47 HRegV). 1. Die Grundsätze der Firmenbildung gelten auch für die Eintragung von Vereinen in das Handelsregister (Art. 944 OR, Art. 47 HRegV) (E. 4a). 2. Bilaterale schweizerische Handelskammern werden als solche nur eingetragen, wenn ihnen eine offizielle oder offiziöse Stellung zukommt. Der Verein "Wirtschaftskammer Schweiz-Australien" erfüllt diese Voraussetzungen nicht; Ablehnung der Eintragung wegen Täuschungsgefahr (E. 4b/c).

118 II 319 () from 6. Oktober 1992
Regeste: Art. 944 Abs. 1 OR. Verbot figurativer Firmen. Unzulässigkeit des Firmenbestandteils "MacCooperative", da der regelwidrig gebildete Grossbuchstabe C inmitten einer Phantasiebezeichnung als figuratives Zeichen erscheint (E. 4).

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