Verordnung
über die Abgabe von Hilfsmitteln
durch die Altersversicherung
(HVA)

vom 28. August 1978 (Stand am 1. Juli 2018)


Open article in different language:  FR  |  IT
Art. 4 Anspruch bei vorangehender Abgabe von Hilfsmitteln durch die IV 7

Für in der Schweiz wohn­haf­te Be­zü­ger von Al­ters­ren­ten, die bis zum Ent­ste­hen des An­spruchs auf ei­ne Al­ters­ren­te Hilfs­mit­tel oder Er­satz­leis­tun­gen nach den Ar­ti­keln 21 oder 21bis des Bun­des­ge­set­zes über die In­va­li­den­ver­si­che­rung (IVG)8 er­hal­ten ha­ben, bleibt der An­spruch auf die­se Leis­tun­gen in Art und Um­fang be­ste­hen, so­lan­ge die mass­ge­ben­den Vor­aus­set­zun­gen wei­ter­hin er­füllt sind und so­weit die vor­lie­gen­de Ver­ord­nung nichts an­de­res be­stimmt. Im üb­ri­gen gel­ten die ent­spre­chen­den Be­stim­mun­gen der In­va­li­den­ver­si­che­rung sinn­ge­mä­ss.

7Fas­sung ge­mä­ss Ziff. I der V des EDI vom 21. Sept. 1982, in Kraft seit 1. Jan. 1983 (AS 1982 1930).

8SR 831.20

BGE

117 V 177 () from 14. Oktober 1991
Regeste: Art. 43ter AHVG, Art. 2 HVA, HVA-Anhang. - Die Hilfsmittelliste gemäss HVA-Anhang ist der richterlichen Überprüfung auf Gesetzes- und Verfassungsmässigkeit zugänglich. Unter dem Gesichtspunkt der Willkürprüfung kann der HVA-Anhang durch ein weiteres Hilfsmittel ergänzt werden (Erw. 3). - Die Nichtaufnahme des Hilfsmittels der Armprothese in den HVA-Anhang lässt sich im Hinblick auf die im Gesetz umschriebenen Eingliederungsziele nicht rechtfertigen; dieser Behelf ist für die Selbstsorge gemäss Art. 43ter Abs. 1 AHVG und i.c. für die Tätigkeit im Aufgabenbereich (Haushaltführung) gemäss Art. 43ter Abs. 2 AHVG unerlässlich. Das geltend gemachte Abgrenzungskriterium des häufigen Bedarfs allein genügt dem Rechtssetzungsauftrag gemäss Art. 43ter AHVG nicht, so dass die Auswahl der Hilfsmittel aufgrund einer rein quantitativen Betrachtungsweise willkürlich ist (Erw. 4).

131 V 107 () from 19. April 2005
Regeste: Art. 43ter Abs. 1 [in der bis Ende 2002 gültig gewesenen Fassung] und 3 AHVG; Art. 66ter AHVV; Art. 2 Abs. 1 und 2 HVA; Ziff. 9.51 HVA Anhang: Kostenbeitrag an den käuflichen Erwerb eines motorisierten Rollstuhls im Rahmen der Austauschbefugnis. Die Austauschbefugnis ist auch im Bereich des AHV-rechtlichen Hilfsmittelanspruches zur Anwendung zu bringen (Änderung der Rechtsprechung; Erw. 3.4.6). Voraussetzungen, Dauer, Umfang und Modalitäten des Anspruchs auf den monatlichen substituierten Mietkostenbeitrag, wenn die versicherte Person auf den ihr gemäss Ziff. 9.51 HVA Anhang gesetzlich zustehenden mietweisen Bezug eines Rollstuhles ohne motorischen Antrieb verzichtet und sich stattdessen einen motorisierten Rollstuhl anschafft (Erw. 3 und 4, insbesondere 4.4).

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden