Verordnung des EDI
über die Hygiene beim Umgang mit Lebensmitteln
(Hygieneverordnung EDI, HyV)


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Art. 56 Trennung von Eiern verschiedener Tierarten

1 Ei­er, die nicht von Hüh­nern, Trut­hüh­nern oder Perl­hüh­nern stam­men, sind im Be­trieb ge­trennt von die­sen zu be­ar­bei­ten und zu ver­ar­bei­ten.

2 Vor der Wie­der­auf­nah­me der Ver­ar­bei­tung von Hüh­ner-, Trut­hüh­ner- oder Perl­hüh­nerei­ern müs­sen die Aus­rüs­tun­gen ge­rei­nigt und des­in­fi­ziert wer­den.

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