Verordnung des EDI über die Förderung der internationalen Präsenz
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Art. 13 Anforderungen an die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller
1 Ein Gesuch um Finanzhilfen für die Teilnahme an wichtigen internationalen Filmfestivals, Filmmärkten oder Preisverleihungen können die Produktionsfirmen oder die Regisseurinnen und Regisseure stellen, die mit ihrem Film an eine solche Veranstaltung eingeladen worden sind.14 2 Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller muss nachweisen, dass:
14 Fassung gemäss Ziff. I der V des EDI vom 8. Juni 2018, in Kraft seit 1. Juli 2018 (AS 2018 2353). |