Bundesgesetz
über das Internationale Privatrecht
(IPRG)

vom 18. Dezember 1987 (Stand am 1. Januar 2022)


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Art. 117

b. Feh­len ei­ner Rechts­wahl

 

1 Bei Feh­len ei­ner Rechts­wahl un­ter­steht der Ver­trag dem Recht des Staa­tes, mit dem er am engs­ten zu­sam­men­hängt.

2 Es wird ver­mu­tet, der engs­te Zu­sam­men­hang be­ste­he mit dem Staat, in dem die Par­tei, wel­che die cha­rak­te­ris­ti­sche Leis­tung er­brin­gen soll, ih­ren ge­wöhn­li­chen Auf­ent­halt hat oder, wenn sie den Ver­trag auf­grund ei­ner be­ruf­li­chen oder ge­werb­li­chen Tä­tig­keit ge­schlos­sen hat, in dem sich ih­re Nie­der­las­sung be­fin­det.

3 Als cha­rak­te­ris­ti­sche Leis­tung gilt na­ment­lich:

a.
bei Ver­äus­se­rungs­ver­trä­gen die Leis­tung des Ver­äus­se­rers;
b.
bei Ge­brauchs­über­las­sungs­ver­trä­gen die Leis­tung der Par­tei, die ei­ne Sa­che oder ein Recht zum Ge­brauch über­lässt;
c.
bei Auf­trag, Werk­ver­trag und ähn­li­chen Dienst­leis­tungs­ver­trä­gen die Dienst­leis­tung;
d.
bei Ver­wah­rungs­ver­trä­gen die Leis­tung des Ver­wah­rers;
e.
bei Ga­ran­tie- oder Bürg­schafts­ver­trä­gen die Leis­tung des Ga­ran­ten oder des Bür­gen.

BGE

119 II 66 () from 12. März 1993
Regeste: Art. 4 und 5 Abs. 1 IPRG; internationales Privatrecht; Arrestprosequierungsklage; örtliche Zuständigkeit, wenn streitig ist, ob eine Gerichtsstandsvereinbarung gilt. 1. Die Vermutung von Art. 5 Abs. 1 IPRG ist nur dann anwendbar, wenn unstreitig ist oder ohne weiteres festgestellt werden kann, dass Streitgegenstand ein Rechtsverhältnis bildet, hinsichtlich dessen eine Gerichtsstandsvereinbarung geschlossen worden ist. Ist diese Frage dagegen umstritten, so gilt der allgemeine Prozessgrundsatz, dass bei der Beurteilung der Zuständigkeit im Rahmen eines selbständigen Zwischenentscheides auf den vom Kläger eingeklagten Anspruch und dessen Begründung abgestellt werden muss und die darauf bezüglichen Einwände der Gegenpartei nicht zu prüfen sind (E. 2a). 2. Beim Entscheid über die Zuständigkeitsfrage ist das streitige Rechtsverhältnis nicht nach der lex causae zu qualifizieren (E. 2b).

119 II 173 () from 28. April 1993
Regeste: Akkreditiv; Internationales Privatrecht (Art. 116 und 117 IPRG). 1. Die blosse Bezugnahme auf ein bestimmtes Recht im Prozess genügt nach der von Art. 116 Abs. 2 IPRG geforderten Klarheit der Rechtswahl nicht zur Annahme eines Verweisungsvertrags nach dem Vertrauensgrundsatz (E. 1b). 2. Für die Beziehungen zwischen der eröffnenden Bank und der Korrespondenzbank gilt die Leistung der Beauftragten als die für eine objektive Anknüpfung charakteristische (Art. 117 Abs. 3 lit. c. IPRG) (E. 2).

121 III 109 () from 14. März 1995
Regeste: Art. 466 ff. OR; Widerruf einer Anweisung. Bereicherungsklage des Angewiesenen gegen den Anweisungsempfänger: anwendbares Recht (E. 2). Das Widerrufsrecht kann der Anweisende selbst dann ausüben, wenn die Voraussetzungen für einen Widerruf der Anweisung gegenüber dem Anweisungsempfänger nicht erfüllt sind (E. 3). Folgen für den gutgläubigen Anweisungsempfänger, wenn der Angewiesene einen Widerruf der Anweisung missachtet. Ansprüche des Angewiesenen gegen den Anweisenden (E. 4).

121 III 336 () from 4. August 1995
Regeste: Verbraucherstreitigkeit; örtliche Zuständigkeit (Art. 13 f. Lugano Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen). Begriffe der Verbraucherstreitigkeit (E. 5a-d) und des Dienstleistungsvertrags (E. 5e). Bejahung einer Verbraucherstreitigkeit bei Verbindung von Kommissions- und Kreditgeschäften (E. 6).

121 III 436 () from 2. Oktober 1995
Regeste: Dokumentenakkreditiv; internationales Privatrecht. Bestimmung des anwendbaren Rechts nach den Prinzipien der objektiven Anknüpfung; im vorliegenden Fall ist saudiarabisches Recht anwendbar (E. 4b/bb). Feststellung des ausländischen Rechts (Art. 16 IPRG): Rollenverteilung zwischen Richter und Prozessparteien (E. 5). Rückweisung der Streitsache an die Vorinstanz mit der Weisung, den Inhalt des saudiarabischen Rechts festzustellen und es anzuwenden unter Berücksichtigung der Art. 13 bis 19 IPRG (E. 6).

122 III 237 () from 4. Juni 1996
Regeste: Art. 466 ff. OR. Anweisung. Ansprüche aus Anweisung, die der Anweisungsempfänger gegenüber dem Angewiesenen geltend macht, sind zivilrechtlich im Sinne von Art. 41 OG, unabhängig davon, ob die Rechtsbeziehungen zwischen dem Anweisenden und dem Angewiesenen (Deckungsverhältnis) sowie zwischen dem Anweisenden und dem Anweisungsempfänger (Valutaverhältnis) dem Privatrecht oder dem öffentlichen Recht zuzuordnen sind (E. 1). Umstände, unter denen von einer Annahme der Anweisung im Sinne von Art. 468 Abs. 1 OR auszugehen ist (E. 3).

122 III 249 () from 21. Februar 1996
Regeste: Gerichtsstand des Erfüllungsortes nach Art. 5 Ziff. 1 LugÜ; selbständiger Zuständigkeitsentscheid; Abstellen auf die Behauptungen der klagenden Partei. Ist die von der klagenden Partei behauptete, aber von der Gegenpartei bestrittene Vereinbarung eines Erfüllungsortes nur relevant für den Entscheid über die Gerichtszuständigkeit und nicht für die Beurteilung der Begründetheit der Klage, so darf nicht einfach auf die Darstellung der klagenden Partei abgestellt werden, sondern es ist darüber - soweit nötig - ein Beweisverfahren durchzuführen.

122 III 298 () from 23. August 1996
Regeste: Internationales Privatrecht; Zuständigkeit ratione loci; Vermittlung. Auslegung des Begriffs "Vertrag oder Ansprüche aus Vertrag" im Sinn von Art. 5 Ziff. 1 LugÜ (E. 3a). Anwendung dieses Begriffs auf einen Mäklervertrag (E. 3b). Stillschweigende Anerkennung der Zuständigkeit gemäss Art. 18 LugÜ (E. 4).

123 III 494 () from 2. Oktober 1997
Regeste: Art. 271 Abs. 1 Ziff. 4 SchKG; Voraussetzungen für die Annahme eines genügenden Bezugs zur Schweiz. Der Begriff des "genügenden Bezugs zur Schweiz" ist nicht einschränkend auszulegen. Bei zweiseitigen Verträgen - hier ein Darlehen - kann sich der genügende Bezug daraus ergeben, dass der Erfüllungsort für die Leistung des Arrestgläubigers, die als Gegenleistung zu derjenigen des Arrestschuldners zu erbringen ist, in der Schweiz liegt.

124 III 188 () from 9. März 1998
Regeste: Art. 5 Ziff. 1 des Lugano-Übereinkommens (LugÜ); Erfüllungsortsgerichtsstand. Kann bei der Bestimmung des Erfüllungsorts eines eingeklagten Anspruchs, der sich auf mehrere vertragliche Verpflichtungen stützt, auf die für den Anspruch charakteristische Verpflichtung abgestellt werden?

128 III 295 () from 5. April 2002
Regeste: Art. 117 IPRG; Internationales Privatrecht; Anknüpfung des Darlehensvertrages und des Garantievertrages. Haben die Parteien keine abweichende Rechtswahl getroffen, untersteht der Darlehensvertrag dem Recht des Staates, in dem der Darleiher seinen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. seine Niederlassung hat (E. 2a). Der Garantievertrag untersteht bei Fehlen einer Rechtswahl dem Recht am Niederlassungsort der Gesellschaft, die das Garantieversprechen abgegeben hat (E. 2b). Art. 144 IPRG; Internationales Privatrecht; Rückgriff zwischen Mitschuldnern. Ein Schuldner kann nur dann auf einen Mitverpflichteten Rückgriff nehmen, wenn das Rückgriffsrecht sowohl nach dem Recht besteht, das die Rechtsbeziehungen, auf Grund welcher der Hauptgläubiger befriedigt wurde, regelt, als auch nach dem Recht, das auf die zwischen dem Hauptgläubiger und dem Rückgriffsschuldner geknüpften Rechtsbeziehungen anwendbar ist (E. 2d). Selbständige oder akzessorische Verpflichtung? Um diese beiden Arten von Sicherstellungen zu unterscheiden, sind nach schweizerischem Recht die charakteristischen Züge der Verpflichtungen nach verschiedenen Indizien zu erforschen. Umschreibung der Indizien für den Bestand einer selbständigen Verpflichtung (E. 2d/bb).

128 III 390 () from 6. Juni 2002
Regeste: Art. 25 des Warschauer Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr in der Fassung des Haager Protokolls vom 28. September 1955 (WA; SR 0.748.410); Haftung des Luftfrachtführers. Haftungssystem des Warschauer Abkommens (E. 4.1). Für die Beurteilung der Aktivlegitimation zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gehen die Bestimmungen des Warschauer Abkommens (Art. 18 und 30 Abs. 3 WA) der restriktiveren landesrechtlichen Regelung (Art. 21 LTrR) vor (E. 4.2). Bejahung der unbeschränkten Haftung des Luftfrachtführers nach Art. 25 WA im konkreten Fall (E. 4.3).

129 III 738 () from 25. August 2003
Regeste: Internationales Privatrecht; Bestimmung des Gerichtsstandes; Gerichtsstand am Erfüllungsort des Vertrages; Gerichtsstand für Klagen betreffend dingliche Rechte an Grundstücken (Art. 2 des Lugano-Übereinkommens; Art. 97, 113 und 117 IPRG). Der Wohnsitz oder der Sitz des Klägers in einem Vertragsstaat schafft keinen erheblichen Anknüpfungspunkt im Sinne von Art. 2 des Lugano-Übereinkommens (E. 3.2). Art. 19 GestG und Art. 30 Abs. 2 BV beziehen sich nicht auf internationale Streitigkeiten (E. 3.3). Befindet sich der Gerichtsstand am Ort der Erfüllung des Vertrages (Art. 113 IPRG), so ist in der Lehre umstritten, nach welchem Recht der Erfüllungsort zu bestimmen ist. Anwendung der Lösungen der Lehre im vorliegenden Fall (E. 3.4). Das Bauhandwerkerpfandrecht (Art. 837 ff. ZGB) untersteht den Bestimmungen über das Sachenrecht des schweizerischen Internationalen Privatrechts (E. 3.5). Die sachliche Zuständigkeit wird grundsätzlich durch das kantonale Recht geregelt (E. 3.6). Vorzeitige Auflösung eines Werkvertrages durch den Besteller; Zeitpunkt, in dem der Unternehmer Schadenersatz verlangen kann (Art. 377 OR). Die vorzeitige Kündigung eines Werkvertrages durch den Besteller untersteht keinem bestimmten Formerfordernis (E. 7.2). Der dem Unternehmer geschuldete Schadenersatz für die ausgeführte Arbeit ist ab der Auflösung des Vertrages gemäss Art. 377 OR einforderbar (Änderung der in BGE 117 II 273 E. 4c publizierten Rechtsprechung; E. 7.3).

130 III 417 () from 27. April 2004
Regeste: a Auf den Reisecheckvertrag anwendbares Recht; Verweisungsvertrag (Art. 116, 117 und 120 IPRG). Der Reisecheckvertrag, ein Vertrag sui generis, betrifft eine Leistung des üblichen Verbrauchs für den persönlichen oder familiären Gebrauch des Konsumenten im Sinne von Art. 120 Abs. 1 IPRG (E. 2.1). Prüfung des Prozessverhaltens der Parteien im Hinblick auf das Vorliegen eines nach dem Vertrauensgrundsatz zustande gekommenen Verweisungsvertrags (E. 2.2).

130 III 462 () from 1. Juni 2004
Regeste: Unwiderrufliches Akkreditiv mit hinausgeschobener Zahlung; Betrug; Auszahlung vor dem Verfalltag; Art. 14e der "Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive" der Internationalen Handelskammer (ERA 500). Streit zwischen der ausstellenden und der bestätigenden Bank, die ein unwiderrufliches Akkreditiv mit aufgeschobener Zahlung vor dem Verfalltag ausbezahlt hat (E. 3). Gerichtsstand und anwendbares Recht (E. 4). Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien (E. 5). Möglichkeit der angewiesenen Bank, sich auf Betrug zu berufen, um die Zahlung zu verweigern (E. 6). Die bestätigende Bank, die dem Begünstigten den Betrag eines unwiderrufliches Akkreditivs mit aufgeschobener Zahlung auf eigene Initiative vor dem Verfalltag ausbezahlt, hat die Folgen eines nach der Auszahlung, aber vor dem Verfall entdeckten Betruges zu tragen (E. 7). Art. 14e ERA 500 betrifft den Fall, in dem die Bank die Dokumente nicht akzeptiert, so dass die bestätigende Bank sich gegenüber der ausstellenden Bank im Fall eines nach dem Akzept der scheinbar akkreditiv-konformen Dokumente festgestellten Betrugs nicht darauf berufen kann (E. 8).

132 III 285 () from 20. Dezember 2005
Regeste: Art. 116 IPRG; Zulässigkeit der Rechtswahl. Reglemente privatrechtlicher Vereine können nicht Gegenstand einer Rechtswahl im Sinne von Art. 116 IPRG sein. Sie können nur im Rahmen einer materiellrechtlichen Verweisung unter Berücksichtigung der zwingenden Bestimmungen des anwendbaren Sachrechts Vertragsinhalt werden (E. 1). Die Vorschrift, wonach Forderungen binnen einer bestimmten Frist gerichtlich einzuklagen sind, verstösst gegen Art. 129 OR und ist daher unbeachtlich (E. 2).

132 III 620 () from 3. Juli 2006
Regeste: Dokumentenakkreditiv; widersprüchliches Verhalten der eröffnenden Bank nach der Verweigerung der Aufnahme der Dokumente (Art. 14e Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumentenakkreditive). Verfügt die eröffnende Bank über die Dokumente und damit über die Ware, obschon sie die Aufnahme der Dokumente verweigert hat, verhält sie sich widersprüchlich mit der Rechtsfolge, dass sie zum Ersatz der Auslagen der Korrespondenzbank verpflichtet ist, welche dem Begünstigten den Akkreditivbetrag ausbezahlt hat (E. 3).

132 III 626 () from 20. Juni 2006
Regeste: Frachtvertrag; Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Strassengüterverkehr (CMR; SR 0.741.611); Ersatzanspruch des Empfängers wegen Beschädigung der transportierten Ware. Frage des anwendbaren Rechts in Bezug auf den Beförderungsvertrag und die Abtretung der Ersatzforderung des Empfängers an seinen Transportversicherer (E. 2). Formloser Abschluss eines CMR-Frachtvertrages (E. 3). Haftungsordnung gemäss CMR; Schadenersatzanspruch des Empfängers gegenüber dem Frachtführer (E. 4). Gültigkeit der zwischen dem Empfänger und dessen Transportversicherer erfolgten Zession, namentlich im Hinblick auf die Rückgriffsordnung von Art. 51 Abs. 2 OR (E. 5).

133 III 37 () from 4. Dezember 2006
Regeste: Endentscheid; anwendbares Recht; Guthabenkonto; Verjährung. Ein Entscheid, mit dem die Einrede der Verjährung gutgeheissen wird, ist ein Endentscheid im Sinne von Art. 48 Abs. 1 OG (E. 1). Bei Fehlen einer Rechtswahl unterstehen die Beziehungen aus einem Konto-/Depotvertrag zwischen einer Bank mit Sitz in der Schweiz und einem Kunden mit Wohnsitz im Ausland dem schweizerischen Recht (Art. 117 IPRG; E. 2). Die Verjährung des Rechts auf Rückerstattung der in einem Konto/Depot hinterlegten Guthaben beginnt erst im Zeitpunkt zu laufen, in dem die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien beendigt sind (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 3).

133 III 90 () from 21. November 2006
Regeste: Veränderung der Anknüpfungstatsachen bei Dauerschuldverhältnissen; anwendbares Recht; Statutenwechsel (Art. 117 IPRG). Voraussetzungen, unter denen die Veränderung einer Anknüpfungstatsache bei Dauerschuldverhältnissen zu einem Statutenwechsel führt (E. 2). Ist ein Vertragsverhältnis funktionell darauf ausgerichtet, dass der Erbringer der charakteristischen Leistung die einmal vereinbarte Leistung unverändert erbringt, unabhängig davon, wo er sich aufhält, zieht sein Wohnsitzwechsel während laufender Vertragsbeziehung keinen Statutenwechsel nach sich (E. 3).

133 III 282 () from 13. März 2007
Regeste: Negative Feststellungsklage; internationale Zuständigkeit am Deliktsort (Art. 5 Ziff. 3 LugÜ). Die Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage mit Bezug auf vertragliche Ansprüche hängt nicht davon ab, dass die klagende Partei die Existenz einer vertraglichen Anspruchsgrundlage hinreichend glaubhaft macht. Macht aber die Gegenpartei keine derartigen Ansprüche geltend, fehlt es am Feststellungsinteresse. Die Zuständigkeit kann je nach Anspruchsgrundlage variieren (E. 3). Das Wahlrecht zwischen Handlungs- und Erfolgsort gemäss Art. 5 Ziff. 3 LugÜ steht bei der negativen Feststellungsklage auch dem potentiellen Schädiger zu, sofern er es nicht zweckwidrig ausübt, um die Zuständigkeit eines Gerichts zu begründen, dem die notwendige Beweis- und Sachnähe abgeht (E. 4 und 5).

133 IV 158 () from 22. Mai 2007
Regeste: Fahrlässige schwere Körperverletzung (Art. 125 Abs. 1 und 2 StGB); Sorgfaltspflichten des vom Bordkommandanten konsultierten Flugzeug-Wartungstechnikers; Fahrlässigkeit (Art. 18 Abs. 3 aStGB); natürliche und adäquate Kausalität; Beschleunigungsgebot (Art. 29 Abs. 1 BV und 6 Ziff. 1 EMRK). Der Flugzeug-Wartungstechniker, der vom Bordkommandanten gefragt wird, ob er ein Luftfahrzeug ohne Gefahr wieder in Betrieb nehmen kann, muss entweder mit aller einem Techniker mit entsprechender Ausbildung zumutbaren Sorgfalt antworten oder sich zur Antwort ausserstande erklären. Er darf nicht aufgrund unvollständiger Angaben Stellung nehmen und es dem Bordkommandanten überlassen, deren Vertrauenswürdigkeit abzuschätzen. Selbst wenn er diesen darüber informiert, dass er das Wartungshandbuch vor seiner Stellungnahme nicht habe konsultieren können, handelt er fahrlässig, wenn er die sofortige Wiederinbetriebnahme gutheisst, obwohl die Vorschriften im Handbuch dies verbieten (E. 5). Bedingungen für die Annahme eines natürlichen und adäquaten Kausalzusammenhangs zwischen dieser Fahrlässigkeit und den schweren Körperverletzungsfolgen eines Unfalls, der unmittelbar nach der Wiederinbetriebnahme der Maschine geschah (E. 6). Bei Verletzung des Beschleunigungsgebots ist die strafrechtliche Verfolgung nur in Extremfällen einzustellen, bei denen die Verfahrensverzögerung dem Betroffenen einen Schaden von aussergewöhnlicher Schwere verursachte; diese Bedingungen sind im vorliegenden Fall nicht erfüllt. Das Absehen von Strafe ist ausreichend (E. 8).

136 III 142 (4A_394/2009) from 4. Dezember 2009
Regeste: Vollstreckung eines wegen Formmangels nichtigen Schenkungsversprechens. Unterscheidung zwischen einem Schenkungsversprechen und einer Handschenkung (E. 3.3). Ein wegen Formmangels nichtiges Schenkungsversprechen, das durch eine Vermögensübertragung erfüllt wurde, ist gemäss Art. 243 Abs. 3 OR als gültige Schenkung von Hand zu Hand zu beurteilen (E. 3.3 und 3.4).

138 III 728 (4A_288/2012) from 9. Oktober 2012
Regeste: a Vorsorgliche Massnahmen (Art. 261 ff. ZPO und Art. 98 BGG); Rechenschaftsablegung (Art. 400 Abs. 1 OR). Ein Nichteintretensentscheid, der mit der Begründung, die beantragte Massnahme würde voraussetzen, dass über den streitigen Anspruch definitiv entschieden wird, ein Verfahren betreffend vorsorgliche Massnahmen abschliesst, kann nur aus den in Art. 98 BGG genannten Gründen angefochten werden (E. 2.2-2.5). Die Einschätzung, ein Begehren um Rechnungslegung könne nicht Anlass zu vorsorglichen Massnahmen geben, da es eine definitive Entscheidung über den aus Art. 400 Abs. 1 OR fliessenden Anspruch verlangt, ist nicht willkürlich (E. 2.7).

140 III 115 (4A_408/2013) from 17. Januar 2014
Regeste: Art. 1 Abs. 2 IPRG und Art. 5 Nr. 1 Bst. b zweiter Spiegelstrich LugÜ. Internationale Zuständigkeit. Konventionsautonome Bestimmung des Gerichtsstands am Erfüllungsort der vertragscharakteristischen Leistung bei einem internationalen (Retro-) Rückversicherungsvertrag (E. 3-7).

140 III 456 (5A_10/2014) from 22. August 2014
Regeste: Art. 82 und 84 SchKG; Art. 16 IPRG; Rechtsöffnungsverfahren; Feststellung ausländischen Rechts. Es obliegt dem Betreibenden, soweit dies von ihm zumutbarerweise verlangt werden kann, den Inhalt ausländischen Rechts zu ermitteln, vorliegend hinsichtlich der Fälligkeit der Forderung (E. 2).

140 III 473 (4A_256/2014) from 8. September 2014
Regeste: Art. 15, 117 und 122 IPRG; anwendbares Recht; Übertragung von Patentanmeldungen. Bestimmung des anwendbaren Rechts. Auf Verträge über die Übertragung von Patentanmeldungen ist Art. 122 IPRG anwendbar. Offengelassen, ob für eine Abweichung von der in Art. 122 IPRG vorgesehenen Anknüpfung Art. 15 oder 117 Abs. 1 IPRG massgebend wäre (E. 2).

142 III 466 (4A_445/2015) from 23. Juni 2016
Regeste: Art. 1 Abs. 2 Bst. a, Art. 22 Ziff. 2 und Art. 5 Ziff. 1 Bst. a LugÜ; internationale Zuständigkeit für eine Klage auf Auflösung und Liquidation einer einfachen Gesellschaft der Konkubinatspartner. Anwendung der Theorie der doppelrelevanten Tatsachen (E. 4.1). Die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit gebildete einfache Gesellschaft der Konkubinatspartner fällt in den Anwendungsbereich des Lugano Übereinkommens (E. 4.2). Auslegung des Begriffs der Gesellschaft im Sinne von Art. 22 Ziff. 2 LugÜ (E. 5). Bestimmung des Gerichtsstands am Ort, an dem die Verpflichtung erfüllt worden ist oder zu erfüllen wäre (Art. 5 Ziff. 1 lit. a LugÜ), wenn die Klage die Liquidation der einfachen Gesellschaft der Konkubinatspartner, welche für die Entwicklung ihrer beruflichen Aktivitäten gegründet wurde, und den Betrag, der an den klagenden Gesellschafter zu zahlen ist, zum Gegenstand hat (E. 6).

145 III 190 (4A_444/2018) from 13. März 2019
Regeste: Art. 31 ZPO; Art. 113 IPRG; Gerichtsstand am Erfüllungsort. Ein Vertrag kann mehrere charakteristische Leistungen im Sinne von Art. 31 ZPO und Art. 113 IPRG beinhalten. Anwendung auf die Planung und Bauleitung in einem Architektenvertrag (E. 2-4).

 

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