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Art. 178
III. Schiedsvereinbarung und Schiedsklausel 1 Die Schiedsvereinbarung hat schriftlich oder in einer anderen Form zu erfolgen, die den Nachweis durch Text ermöglicht.136 2 Die Schiedsvereinbarung ist im Übrigen gültig, wenn sie dem von den Parteien gewählten, dem auf die Streitsache, insbesondere dem auf den Hauptvertrag anwendbaren oder dem schweizerischen Recht entspricht. 3 Gegen eine Schiedsvereinbarung kann nicht eingewendet werden, der Hauptvertrag sei ungültig oder die Schiedsvereinbarung beziehe sich auf einen noch nicht entstandenen Streit. 4 Für eine Schiedsklausel, die in einem einseitigen Rechtsgeschäft oder in Statuten vorgesehen ist, gelten die Bestimmungen dieses Kapitels sinngemäss.137 136 Fassung gemäss Ziff. 1 des BG vom 19. Juni 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 4179; BBl 2018 7163). 137 Eingefügt durch Ziff. 1 des BG vom 19. Juni 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 4179; BBl 2018 7163). Court decisions
117 II 94 () from April 9, 1991
Regeste: Art. 190 Abs. 2 lit. b IPRG. Internationale Schiedsgerichtsbarkeit, Zuständigkeitsbeschwerde. Zulässigkeit des Beschwerdebegehrens auf Feststellung der Zuständigkeit eines Schiedsgerichts (E. 4). Im Verfahren der Zuständigkeitsbeschwerde überprüft das Bundesgericht sowohl die Zuständigkeitsfrage als auch materiellrechtliche Vorfragen mit freier Kognition (E. 5).
119 II 380 () from Sept. 2, 1993
Regeste: Internationale Schiedsgerichtsbarkeit; Zuständigkeit; Tragweite einer Schiedsgerichtsklausel (Art. 190 Abs. 2 IPRG). 1. Kognition des Bundesgerichts bei der Prüfung einer staatsrechtlichen Beschwerde im Gebiet der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit (E. 3). 2. Grundsatz der Autonomie der Schiedsvereinbarung (E. 4a); ein Schiedsgericht ist befugt zu prüfen, ob ein Vertrag mit einer Bestechung zusammenhängt (E. 4b); vertragsrechtliche Auswirkungen von Schmiergeldzahlungen (E. 4c).
121 II 252 () from July 13, 1995
Regeste: Art. 21 Abs. 1, Art. 50 und 52 VwVG; Eintreten auf eine per Fax eingereichte Beschwerde. Formerfordernisse, welchen die Beschwerdeschrift genügen muss (E. 2). Bedeutung der Unterschrift bei der Einreichung einer Beschwerde (E. 3). Eine Beschwerde kann nicht gültig per Fax erhoben werden (E. 4).
121 III 38 () from Jan. 16, 1995
Regeste: Art. II des New Yorker Übereinkommens vom 10. Juni 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (nachfolgend: New Yorker Übereinkommen). 1. Der staatliche Richter, vor dem eine Einrede der Schiedsgerichtsbarkeit gestützt auf Art. II Abs. 3 des New Yorker Übereinkommens erhoben wird, hat die formelle Gültigkeit der Schiedsvereinbarung mit voller Kognition zu prüfen (E. 2b). Die entsprechenden formellen Voraussetzungen von Art. II Abs. 2 des New Yorker Übereinkommens decken sich mit jenen von Art. 178 IPRG (E. 2c). 2. Unter besonderen Umständen kann eine Verhaltensweise nach Treu und Glauben die Einhaltung einer Formvorschrift ersetzen (E. 3).
122 III 439 () from Oct. 31, 1996
Regeste: Art. 4 BV; Anerkennung eines in Amerika gegen einen Schweizerbürger gefällten Urteils; Gerichtsstandsvertrag (Art. 80 und Art. 81 SchKG, Art. 26 lit. b und Art. 27 Abs. 2 lit. a IPRG). Es ist nicht willkürlich, davon auszugehen, es beurteile sich nach schweizerischem Recht, ob eine gültige und wirksame Gerichtsstandsvereinbarung vorliege. Ebensowenig ist es unhaltbar, das Zustandekommen dieses Vertrages und die Frage, ob zwischen den Parteien ein Konsens bestehe, nach der lex fori des Anerkennungsstaates, hier also nach schweizerischem Recht, zu beurteilen. Prüfung der Auslegung des Vertrages unter dem Gesichtspunkt der Willkür (E. 3). Art. 27 Abs. 2 lit. a IPRG verlangt eine gehörige Vorladung des Beklagten zur ersten Verhandlung vor das urteilende Gericht. Es ist unter dem Gesichtswinkel von Art. 4 BV vertretbar, ein ausländisches Urteil trotz fehlenden Nachweises der Zustellung der Vorladung zur ersten Verhandlung anzuerkennen, wenn der Beklagte anderweitig Kenntnis von dem gegen ihn angehobenen Verfahren erhalten hat und ausserdem an einer weiteren kontradiktorischen Verhandlung hätte erscheinen können, an der jedenfalls der beauftragte Anwalt seine Interessen wahrgenommen hat (E. 4).
128 III 50 () from Oct. 16, 2001
Regeste: Internationale Schiedsgerichtsbarkeit; Zuständigkeit des Schiedsgerichts; Forderungsabtretung (Art. 186 Abs. 2 und 190 Abs. 2 lit. b IPRG). Um über ihre Zuständigkeit zu entscheiden, können die Schiedsrichter verpflichtet sein, vorfrageweise zu prüfen, ob die strittige Forderung, welche aus dem die Schiedsklausel enthaltenden Vertrag hervorgeht, rechtsgültig an die Partei abgetreten wurde, welche das Schiedsverfahren eingeleitet hat (E. 2b). Dies war im vorliegenden Fall zu verneinen, weil die Vertragsparteien die Unabtretbarkeit der aus dem Vertrag entstehenden Forderungen vereinbart hatten (E. 3). Das Schiedsgericht muss die vom Beklagten verwendeten Begriffe auslegen, um zu bestimmen, ob und in welchem Umfang er dessen Zuständigkeit bestreitet. Unter Berücksichtigung der Natur des Schiedsgerichtsverfahrens sollte es sich davor hüten, leichthin eine Schiedsvereinbarung anzunehmen, wenn eine solche bestritten wird (E. 2c/aa). Die Frage, ob die Schiedsrichter die Prüfung ihrer Zuständigkeit auf die vom Beklagten erhobenen Einwendungen zu beschränken haben, wurde offen gelassen (E. 2c/bb).
129 III 675 () from July 8, 2003
Regeste: Internationale Schiedsgerichtsbarkeit; Auslegung einer Schiedsvereinbarung bezüglich der Bestellung des Schiedsgerichts; Art. 179 Abs. 1 IPRG. Eine unpräzise oder fehlerhafte Bezeichnung des Schiedsgerichts führt nicht zur Ungültigkeit einer Schiedsvereinbarung, wenn durch Auslegung ermittelt werden kann, welches Schiedsgericht die Parteien gemeint haben. Im vorliegenden Fall wurde angenommen, die Parteien hätten unter der Bezeichnung "Handelsgericht bzw. Wirtschaftsgericht mit Sitz in Zürich" ein Schiedsgericht der Zürcher Handelskammer verstehen müssen (E. 2).
129 III 727 () from Oct. 16, 2003
Regeste: Internationale Schiedsgerichtsbarkeit; staatsrechtliche Beschwerde und konnexes Revisionsgesuch; Ausdehnung der Schiedsvereinbarung auf einen Dritten (Art. 190 Abs. 2 lit. a, b und d IPRG). Reihenfolge der Behandlung einer staatsrechtlichen Beschwerde und des konnexen Revisionsgesuchs, welches das gleiche Schiedsurteil betrifft (E. 1). Ausdehnung der Schiedsvereinbarung auf einen Dritten: formelle und materielle Voraussetzungen (E. 5.3).
130 III 66 () from Nov. 21, 2003
Regeste: a Art. 178 f. und Art. 190 Abs. 2 lit. b IPRG; Art. 20 Abs. 2 OR analog; internationale Schiedsgerichtsbarkeit; Auslegung einer Schiedsvereinbarung mit einem teilweise unmöglichen Inhalt. Lässt sich die Bestellung des Schiedsgerichts nach der von den Parteien getroffenen Regelung nicht realisieren, führt dies nicht zwingend zur Ungültigkeit der Schiedsklausel, wenn aus dieser der klare Wille der Parteien hervorgeht, ihre Streitigkeiten einer privaten Schiedsgerichtsbarkeit zu unterstellen (E. 3).
133 III 139 () from Feb. 19, 2007
Regeste: Internationale Schiedsgerichtsbarkeit. Zuständigkeit des Schiedsgerichts zur Prüfung von Vorfragen. Ablehnung eines Begehrens um Sistierung des Verfahrens. Das Schiedsgericht ist zuständig, vorfrageweise zu prüfen, ob eine strafbare Handlung vorgelegen hat (E. 5). Das Schiedsgericht muss das Verfahren sistieren, wenn ein zwingender Grund dies verlangt, und kann es sistieren, wenn diese Massnahme im Hinblick auf die Interessen der Parteien als angezeigt erscheint. Liegt kein zwingender Grund vor, verstösst die Verfahrenssistierung oder deren Verweigerung weder gegen das Prinzip der Gleichbehandlung der Parteien noch gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (E. 6.1). Im vorliegenden Fall hat die Beschwerdeführerin sich nicht auf einen zwingenden Grund berufen (E. 6.2).
134 III 565 (4A_128/2008) from Aug. 19, 2008
Regeste: Internationale Schiedsgerichtsbarkeit; Zuständigkeit (Art. 190 Abs. 2 lit. b IPRG); subjektiver Anwendungsbereich der Schiedsvereinbarung; Schuldübernahme und andere Formen von Sicherheiten. Kognition des Bundesgerichts bei der Prüfung der Unzuständigkeitsrüge (E. 3.1). Die externe Schuldübernahme, sei sie befreiend oder kummulativ, bewirkt im Prinzip den Übergang der Schiedsklausel, die im Vertrag enthalten ist, aus dem die Schuld hervorgeht. Diese Regel ist auf andere Formen von Sicherheiten nicht anwendbar (E. 3.2).
138 III 29 (4A_246/2011) from Nov. 7, 2011
Regeste: Art. 178 und 190 Abs. 2 lit. b IPRG; Art. 20 Abs. 2 OR; Auslegung und Ergänzung einer Schiedsklausel mit teilweise unmöglichem Inhalt. Zustandekommen einer Schiedsvereinbarung, mit der die Parteien eine Institution bezeichnen, die sich für unzuständig erachtet. Behebung der Teilnichtigkeit der abgeschlossenen Schiedsvereinbarung durch Vertragsergänzung aufgrund des hypothetischen Parteiwillens (E. 2).
138 III 681 (4A_119/2012) from Aug. 6, 2012
Regeste: a Einrede der Schiedsgerichtsbarkeit; Kognition des staatlichen Gerichts bei der Beurteilung einer Schiedsvereinbarung (Art. 7 IPRG). Das staatliche Gericht, das eine Schiedsvereinbarung zugunsten eines Schiedsgerichts mit Sitz in der Schweiz zu beurteilen hat, darf und muss bloss summarisch prüfen, ob diese seine eigene Zuständigkeit ausschliesst (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 3.2). Anwendung auf den Fall, dass Uneinigkeit darüber besteht, ob sich die Schiedsvereinbarung auf die vor dem staatlichen Gericht geltend gemachten Ansprüche erstreckt (E. 3.3).
138 III 714 (4A_50/2012) from Oct. 16, 2012
Regeste: Parteifähigkeit in internationalen Schiedsverfahren mit Sitz in der Schweiz; Einfluss des Konkurses auf die Gültigkeit der Schiedsvereinbarung (Art. 178 Abs. 2 IPRG). Bestimmung der Parteifähigkeit in einem Schiedsverfahren nach dem 12. Kapitel IPRG (E. 3.3); Parteifähigkeit einer portugiesischen Konkursmasse (E. 3.4) und deren Bindung an die Schiedsvereinbarung (E. 3.6).
140 III 134 (4A_438/2013) from Feb. 27, 2014
Regeste: Art. 178 Abs. 2 und Art. 190 Abs. 2 lit. b IPRG; Auslegung einer Schiedsvereinbarung. Beurteilung der objektiven Tragweite einer Schiedsvereinbarung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Autonomie der Schiedsklausel (E. 3).
140 III 278 (4A_508/2013) from May 27, 2014
Regeste: Internationale Schiedsgerichtsbarkeit; verfahrensrechtlicher Ordre public (Art. 190 Abs. 2 lit. e IPRG); materielle Rechtskraft. Die materielle Rechtskraft, die einen Teil des verfahrensrechtlichen Ordre public darstellt, regelt auch das Verhältnis zwischen einem schweizerischen Schiedsgericht und einem ausländischen staatlichen Gericht, sofern das ausländische Urteil in der Schweiz anerkennbar ist (E. 3.1). Ermittlung des Rechts, das auf die Voraussetzungen und die Reichweite der Rechtskraft eines solchen Urteils Anwendung findet (E. 3.2). Materielle Rechtskraft gemäss schweizerischem Recht: Voraussetzungen und erfasste Tatsachen (E. 3.3). Prüfungsbefugnis des Bundesgerichts (E. 3.4). Anwendung dieser Grundsätze auf die Umstände des konkreten Falls (E. 4.2 und 4.3).
141 III 495 (4A_34/2015) from Oct. 6, 2015
Regeste: Internationale Schiedsgerichtsbarkeit; internationale Investitionsstreitigkeiten; Zuständigkeit des Schiedsgerichts (Art. 26 des Vertrags vom 17. Dezember 1994 über die Energiecharta [VEC]; Art. 178 und 190 Abs. 2 lit. b IPRG). Begriffe der contract claims, treaty claims und der Schirmklausel nach den Art. 10 Abs. 1 und Art. 26 VEC (E. 3.2). Formelle und materielle Gültigkeit einer aus dem VEC abgeleiteten Schiedsvereinbarung (E. 3.4). Grundsätze der Auslegung eines Staatsvertrags und eines Vorbehalts einer Vertragspartei hinsichtlich der Anwendbarkeit einer Schirmklausel (E. 3.5.1). Anwendung im konkreten Fall (E. 3.5.2-3.5.5).
142 III 220 (4A_492/2015) from Feb. 25, 2016
Regeste: Art. 649a Abs. 1 ZGB; Art. 354, Art. 358 und Art. 393 lit. b ZPO; Schiedsklausel in einer Nutzungs- und Verwaltungsordnung einer Miteigentümergemeinschaft; Zuständigkeitsrüge. Grundsätze der Zuständigkeitsrüge nach Art. 393 lit. b ZPO (E. 3.1); Umfang der gesetzlichen Sukzession nach Art. 649a Abs. 1 ZGB mit Blick auf Schiedsklauseln (E. 3.4.1); Gültigkeit statutarischer Schiedsklauseln (E. 3.4.2 und 3.4.3) und Anwendung im konkreten Fall (E. 3.4.4); objektive Schiedsfähigkeit (E. 3.5).
142 III 239 (4A_84/2015) from Feb. 18, 2016
Regeste: Internationale Schiedsgerichtsbarkeit; Schiedsvereinbarung; Zuständigkeit des Schiedsgerichts (Art. 178 und 190 Abs. 2 lit. b IPRG). Grundsatz der Autonomie der Schiedsvereinbarung im Verhältnis zum Hauptvertrag (E. 3.2.1). Ausnahmesituation, in der eine Schiedsklausel in Anwendung dieses Grundsatzes als gültig erachtet wurde, weil sie das massgebende Formerfordernis erfüllte und dem tatsächlichen übereinstimmenden Parteiwillen entsprach, dies unabhängig vom Zustandekommen des Rahmenvertrags, in dem sie enthalten war (E. 5 und 6). Können die Parteien vereinbaren, die Schiedsklausel einem strengeren Formerfordernis als dem nach Art. 178 Abs. 1 IPRG vorgesehenen zu unterstellen? Frage offengelassen (E. 3.3.1).
143 III 55 (4A_500/2015) from Jan. 18, 2017
Regeste: Internationale Schiedsgerichtsbarkeit; Verzicht auf Rechtsmittel (Art. 192 Abs. 1 IPRG). Aufzeigen eines Lapsus Calami im (französischen) Text von Art. 192 Abs. 1 IPRG, der sowohl in der gedruckten als auch in der elektronischen Fassung der Systematischen Sammlung des Bundesrechts vorhanden ist (E. 3.1). Im konkreten Fall ist das Bundesgericht gestützt auf den Grundsatz von Treu und Glauben nicht auf die Beschwerde der Klägerin eingetreten; dies aufgrund des den Anforderungen von Art. 192 Abs. 1 IPRG entsprechenden Rechtsmittelverzichts, der in der Schiedsklausel eines Vertrags enthalten ist, welcher vom Einzelschiedsrichter, dessen Zuständigkeit die Beklagte implizit durch Einlassung anerkannte, für nichtig erklärt wurde, weil die Unterschrift des Vertreters einer der beiden vertragsschliessenden Parteien gefälscht war (E. 3.2-3.4).
145 III 199 (4A_646/2018) from April 17, 2019
Regeste: Art. II Abs. 2 des New Yorker Übereinkommens vom 10. Juni 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (NYÜ); Formgültigkeit einer Schiedsklausel, Bindung Dritter. Ausdehnung einer zwischen den ursprünglichen Vertragsparteien nach Art. II Abs. 2 NYÜ formgültig abgeschlossenen Schiedsvereinbarung auf eine Drittperson, welche die Form nicht eingehalten hat (E. 2.1 und 2.4).
147 III 107 (4A_124/2020) from Nov. 13, 2020
Regeste: Art. 190 Abs. 2 lit. b IPRG; Ausdehnung der Schiedsvereinbarung auf eine Drittperson. Konkludente Zustimmung zur Schiedsklausel durch Einmischung in den Vollzug eines Vertrags verneint im Falle einer Subunternehmerin, die vertraglich in die Abwicklung des Hauptvertrags eingebunden war (E. 3). |