Verordnung
|
Art. 23 Entscheidunterstützungssystem
1 Das BLW betreibt ein Entscheidunterstützungssystem (Astat). Dieses dient der Verknüpfung von Daten der Informationssysteme nach dieser Verordnung sowie der Modellierung und Bereitstellung von Informationen. 2 Das BLW nutzt Astat zur Ausübung seiner Aufgaben, insbesondere um:
|