Verordnung
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Art. 41b Öffentliche Liste über beauftragte Sachverständige 261
1 Die Liste nach Artikel 57 Absatz 1 Buchstabe n IVG enthält folgende Angaben:
2 Die Liste erfasst die Daten nach Kalenderjahr und wird auf den 1. März des Folgejahres veröffentlicht. 3 Das BSV erstellt eine gesamtschweizerische Übersicht gestützt auf die Listen der IV-Stellen. Die Übersicht wird auf den 1. Juli veröffentlicht. 261 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 3. Nov. 2021, in Kraft seit 1. Jan. 2022 (AS 2021 706). |