Verordnung
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Art. 40 Ziel und Inhalt des Risikomanagements und des internen Kontrollsystems
1 Der Versicherer stellt durch ein seinen Geschäftsverhältnissen angemessenes Risikomanagement und durch interne Kontrollmechanismen sicher, dass frühzeitig:
2 Das Risikomanagement umfasst insbesondere:
3 Die internen Kontrollmechanismen umfassen Funktionen und Prozesse, die in ihrer Gesamtheit geeignet sind sicherzustellen, dass die Rechtsvorschriften und die internen Vorschriften eingehalten werden. 4 Das Risikomanagement und die internen Kontrollmechanismen sind nach Massgabe der Grösse, der Geschäfts- und Organisationskomplexität und der Risiken des Versicherers auszustatten. |