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Art. 79 Ausbildung
1 Die Ausbildung für das DAL dauert mindestens drei Monate. 2 Sie umfasst die folgenden Bereiche:
3 Sie wird vom BLV sowie den Kantonschemikerinnen oder Kantonschemikern durchgeführt. 4 Die Anmeldung für die Ausbildung ist ans BLV zu richten. 5 Die Gebühren für die Ausbildung richten sich nach Anhang 4 Ziffer 4.1.40 39 www.fao.org/fao-who-codexalimentarius > Codex Texts > Codes of Practice > CXC 1-1969 General Principles of Food Hygiene, zuletzt geändert 2003 (nur auf Englisch, Französisch, Spanisch, Arabisch und Chinesisch verfügbar). 40 Die Berichtigung vom 14. Juli 2020 betrifft nur den italienischen Text (AS 2020 2907). |