Loisur le Tribunal fédéral des brevets

du 20 mars 2009 (Etat le 1er août 2018)


Open article in different language:  DE  |  IT  |  EN
Art. 3 Surveillance

1Le Tribunal fédéral ex­erce la sur­veil­lance ad­min­is­trat­ive sur la ges­tion du Tribunal fédéral des brev­ets.

2L'As­semblée fédérale ex­erce la haute sur­veil­lance.

3Le Tribunal fédéral des brev­ets sou­met chaque an­née au Tribunal fédéral son pro­jet de budget, ses comptes et son rap­port de ges­tion à l'in­ten­tion de l'As­semblée fédérale.

BGE

144 II 486 (2T_4/2017) from 26. Juni 2018
Regeste: Administrative Aufsicht des Bundesgerichts (Art. 1 Abs. 2 BGG); Aufsichtskompetenz, Rechtsverzögerung, Präzisierung der Aufsichtspraxis. Das Bundesgericht als administrative Aufsichtsbehörde greift im Falle einer Rechtsverweigerung oder Rechtsverzögerung nur ein, wenn ein strukturelles Problem organisatorischer oder administrativer Natur festgestellt wird (E. 3.3). Die Aufsichtsbehörde kann gegebenenfalls auch von Amtes wegen tätig werden, wenn sie von Tatsachen Kenntnis erhält, die hinreichend wahrscheinlich auf ein mögliches aufsichtsrechtliches Problem hindeuten, die weitere Abklärungen nahelegen (E. 3.5). Für Verfahren, für welche kurze gesetzliche Behandlungsfristen gelten, müsen Mechanismen für eine rasche Entscheidfindung bereitgestellt werden. Eine Verfahrensdauer von 23 Monaten nach Abschluss des Instruktionsverfahrens und nach Erarbeitung des Urteilsentwurfs erscheint in solchen Fällen als nicht angemessen und stellt ein strukturelles Problem organisatorischer Natur dar, bei welchem die Verwaltungskommission des Bundesgerichts ihre Aufsichtskompetenz ausüben kann (E. 3.8).

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden