Loi fédérale
sur le transport de marchandises par des entreprises
de chemin de fer ou de navigation
(Loi sur le transport de marchandises, LTM)

du 25 septembre 2015 (Etat le 26 septembre 2020)


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Art. 4 Expropriation

Le droit d’ex­pro­pri­ation prévu par la loi fédérale du 20 juin 1930 sur l’ex­pro­pria­tion6 peut être ex­er­cé pour la con­struc­tion d’ITTC ou de voies de rac­cor­de­ment.

BGE

107 IV 133 () from 6. März 1981
Regeste: Art. 397 StGB; Wiederaufnahme des Verfahrens. 1. Eine Entscheidung, mit welcher ein Revisionsbegehren gutgeheissen wird, ist nicht ein letztinstanzliches Urteil im Sinne von Art. 268 Ziff. 1 StGB und kann deshalb nicht Gegenstand einer eidg. Nichtigkeitsbeschwerde bilden (E. 1 a). Ferner auferlegt Art. 397 StGB den Kantonen Minimalbedingungen, unter welchen die Wiederaufnahme des Verfahrens gewährt werden muss; es verstiesse nicht gegen Art. 397 StGB, wenn im kantonalen Prozessrecht noch andere Revisionsgründe vorgesehen oder diese weiter ausgelegt würden E. 1b). 2. Wenn die Revision gewährt wird, muss der damit befasste Richter auf der Grundlage des aktuellen Stands der Tatsachen entscheiden und nicht, wie im Beschwerdeverfahren, auf der Basis des dem angefochtenen Urteil zugrunde liegenden Sachverhalts.

122 II 397 () from 10. Juni 1996
Regeste: Art. 4 Abs. 1 lit. b MPG: Befreiung vom Militärpflichtersatz infolge von Gesundheitsschädigung durch den Militärdienst. Die kantonalen Veranlagungs- und Rechtsmittelbehörden, die ein Gesuch um Befreiung von der Ersatzpflicht zu beurteilen haben, müssen von Amtes wegen, nötigenfalls unter Beizug von Experten, den Kausalzusammenhang zwischen dem Militärdienst und der Gesundheitsschädigung des Dienstpflichtigen abklären. Beweislastverteilung, wenn nach Abschluss des Instruktionsverfahrens eine Unsicherheit bestehen bleibt (E. 2). Im vorliegenden Fall verlangte die Art der zu beantwortenden Fragen eine medizinische Begutachtung (E. 3).

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