Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und HandelssachenOriginaltext |
Art. 15
1. Bilden ein Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag, den eine Person, der Verbraucher, zu einem Zweck geschlossen hat, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit dieser Person zugerechnet werden kann, den Gegenstand des Verfahrens, so bestimmt sich die Zuständigkeit unbeschadet des Artikels 4 und des Artikels 5 Nummer 5 nach diesem Abschnitt:
2. Hat der Vertragspartner des Verbrauchers im Hoheitsgebiet eines durch dieses Übereinkommen gebundenen Staates keinen Wohnsitz, besitzt er aber in einem durch dieses Übereinkommen gebundenen Staat eine Zweigniederlassung, Agentur oder sonstige Niederlassung, so wird er für Streitigkeiten aus ihrem Betrieb so behandelt, wie wenn er seinen Wohnsitz im Hoheitsgebiet dieses Staates hätte. 3. Dieser Abschnitt ist nicht auf Beförderungsverträge mit Ausnahme von Reiseverträgen, die für einen Pauschalpreis kombinierte Beförderungs- und Unterbringungsleistungen vorsehen, anzuwenden. BGE
133 III 295 () from 28. März 2007
Regeste: Zuständigkeit für Verbrauchersachen nach Lugano-Übereinkommen. Begriff der Einlassung nach Art. 18 LugÜ (E. 5). Durchführung eines Beweisverfahrens vor Erlass eines selbständigen Zuständigkeitsentscheids (E. 6). Begriff des Verbrauchers nach Art. 13 Abs. 1 LugÜ (E. 7). Begriff des Dienstleistungsvertrags im Sinn von Art. 13 Abs. 1 Ziff. 3 LugÜ (E. 8). Massgebender Zeitpunkt für den Vertragsabschluss im Sinn von Art. 13 Abs. 1 Ziff. 3 LugÜ bei Wiedereröffnung eines inaktiv gewordenen Kontos (E. 9).
139 III 278 (4A_27/2013) from 6. Mai 2013
Regeste: Art. 15 ff. und 26 Abs. 1 LugÜ; Art. 59 f. ZPO; Zuständigkeit bei Verbrauchersachen; Beweislast; Prüfung der Zuständigkeit von Amtes wegen. Beweislast für das Vorliegen einer Verbrauchersache nach Art. 15 Abs. 1 lit. c LugÜ (E. 3). Bedeutung und Umfang der Prüfung der Zuständigkeit von Amtes wegen (E. 4).
142 III 170 (4A_430/2015) from 9. Februar 2016
Regeste: Art. 15 Abs. 1 Bst. c LugÜ; Zuständigkeit bei Verbrauchersachen. Prüfung der Zuständigkeit im Falle eines Vertragsverhältnisses zwischen einer Schweizer Bank und einem Kunden mit Wohnsitz in Frankreich (E. 3). |