Verordnung
für die von der Ausgleichsstelle der Arbeitslosen­versicherung betriebenen Informationssysteme
(ALV-Informationssystemeverordnung, ALV-IsV)

vom 26. Mai 2021 (Stand am 1. Juli 2021)


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Art. 18 Registrierung

1 Wer die Zu­gangs­platt­form nut­zen will, muss sich re­gis­trie­ren.

2 Als re­gis­triert gilt, wer die all­ge­mei­nen Nut­zungs­be­din­gun­gen und die da­zu­ge­hö­ri­ge Da­ten­schut­z­er­klä­rung an­er­kannt hat.

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