Verordnung
|
Art. 11 Freigabe von Mitarbeiteraktien vor Ablauf der Sperrfrist
1 Werden Mitarbeiteraktien vor Ablauf der ursprünglichen Sperrfrist frei verfügbar, so entsteht im Zeitpunkt der Freigabe zusätzliches Erwerbseinkommen. 2 Der Berechnung des zusätzlichen Erwerbseinkommens sind der Verkehrs- oder Formelwert im Zeitpunkt der Freigabe und die Anzahl Jahre bis zum Ablauf der Sperrfrist zugrunde zu legen. 3 Der geldwerte Vorteil ist nach der folgenden Formel zu berechnen: x – x ÷1,06n. (x) entspricht dem Verkehrs- oder Formelwert der Aktie im Zeitpunkt der Freigabe und (n) der Anzahl Jahre vom Zeitpunkt der Freigabe bis zum Ablauf der Sperrfrist. Angebrochene Sperrjahre sind anteilsmässig zu berücksichtigen. 4 Bescheinigungen über das zusätzliche Erwerbseinkommen infolge einer Freigabe vor Ablauf der Sperrfrist müssen die folgenden Angaben enthalten:
|