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Art. 19c Ökologische Anforderungen
1 Die Anforderungen nach Artikel 12b Absatz 1 Buchstaben a–c MinöStG (ökologische Anforderungen) sind erfüllt, wenn:
2 Als Umnutzung gilt auch die Nutzung von zuvor ungenutzten Flächen. 3 Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand sind insbesondere Wälder sowie Torfmoore und andere Feuchtgebiete. 4 Flächen mit grosser biologischer Vielfalt sind insbesondere Flächen in Schutzgebieten, die:
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