Bundesgesetz
über die Militärversicherung
(MVG)

vom 19. Juni 1992 (Stand am 1. Januar 2023)


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Art. 7 Feststellung der Gesundheitsschädigung bei der Eintrittsmusterung

Wird an­läss­lich der Ein­tritts­mus­te­rung ei­ne vor­dienst­li­che Ge­sund­heits­schä­di­gung fest­ge­stellt, wird der Ver­si­cher­te trotz­dem im Dienst be­hal­ten und tritt ei­ne Ver­schlim­me­rung der Ge­sund­heits­schä­di­gung ein, so über­nimmt die Mi­li­tär­ver­si­che­rung ab Diens­t­ent­las­sung wäh­rend ei­nes Jah­res die vol­le Haf­tung für die ge­mel­de­te Ge­sund­heits­schä­di­gung. Nach­her rich­tet sich die Haf­tung der Mi­li­tär­ver­si­che­rung nach den Be­stim­mun­gen über die wäh­rend des Diens­tes fest­ge­stell­te Ge­sund­heits­schä­di­gung (Art. 5).

BGE

97 V 226 () from 17. Dezember 1971
Regeste: Art. 7 Abs. 1 IVG. Kürzung der Leistungen wegen grobfahrlässiger Herbeiführung oder Verschlimmerung der Invalidität durch missbräuchlichen Alkoholgenuss (Zusammenfassung der Rechtsprechung). Art. 29 Abs. 1 IVG. Über die Begriffe Erwerbsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit im Blick auf die Entstehung des Rentenanspruchs nach 360 Tagen. Diese Wartezeit kann bei erheblicher Arbeitsunfähigkeit auch ohne finanzielle Einbusse laufen.

103 V 32 () from 10. März 1977
Regeste: Art. 7 Abs. 1 MVG. Kürzung der Leistungen wegen grober Fahrlässigkeit des Versicherten: Begriff der groben Fahrlässigkeit und Kausalzusammenhang zwischen Fahrlässigkeit und Schaden.

103 V 177 () from 27. Dezember 1977
Regeste: Art. 4 und 5 MVG. Zur Haftung der Militärversicherung für Zahnschäden (Zusammenfassung und Präzisierung der Rechtsprechung).

105 V 119 () from 20. Juni 1979
Regeste: Art. 130 und 116 lit. k OG. Auf Grund der OG-Revision vom 20. Dezember 1968 ist das Eidg. Versicherungsgericht zur Beurteilung von Schadenersatzklagen gemäss Art. 70 Abs. 2 AHVG und Art. 172 Abs. 2 AHVV zuständig (Erw. 1). Art. 70 Abs. 1 lit. b AHVG, 172 und 173 AHVV. Haftung der Gründerverbände für Schäden, die infolge absichtlicher oder grobfahrlässiger Missachtung der Vorschriften durch Kassenorgane oder Kassenfunktionäre entstanden sind: - Begriff der groben Fahrlässigkeit (Erw. 2). - Anwendungsfall (Erw. 3).

114 V 190 () from 13. Mai 1988
Regeste: Art. 7 Abs. 1 MVG: Kürzung von Versicherungsleistungen. Nach Art. 7 Abs. 1 MVG kann - anders als im Bereich des IVG (Art. 7 Abs. 1) oder des UVG (Art. 37) - selbst dann von einer Kürzung Umgang genommen werden, wenn an sich die Voraussetzungen hiezu gegeben wären.

135 V 50 (8C_695/2008) from 3. Dezember 2008
Regeste: Art. 47 Abs. 1 MVG; Umwandlung einer Invaliden- in eine Altersrente; massgebender Jahresverdienst. Die Altersrente der Militärversicherung ist auch dann auf lediglich der Hälfte des Jahresverdienstes, welcher der vorhergehenden Invalidenrente der Militärversicherung zugrunde liegt, auszurichten, wenn die Invalidenrente infolge nur teilweiser Haftung der Militärversicherung gekürzt worden ist (E. 5).

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