Federal Act on Value Added Tax

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Art. 81 Principles

1The pro­vi­sions of the APA1 ap­ply. Art­icle 2 para­graph 1 APA does not ap­ply to the VAT pro­ced­ure.

2The au­thor­it­ies shall es­tab­lish the leg­ally rel­ev­ant cir­cum­stances ex of­fi­cio.

3The prin­ciple of the free con­sid­er­a­tion of evid­ence ap­plies. It is not per­miss­ible to make proof de­pend­ent on the pro­duc­tion of spe­cif­ic evid­ence.


1 SR 172.021

BGE

140 II 80 (2C_936/2013 und andere) from 31. Januar 2014
Regeste: Art. 1 Abs. 3 lit. c, Art. 6 und 81 Abs. 1 MWSTG; Rechtsweg bei Streitigkeiten über die Überwälzung der Mehrwertsteuer im privatrechtlichen und im öffentlich-rechtlichen Verhältnis (hier: Beleihung). Erfolgen die steuerbaren Leistungen auf Grundlage eines privatrechtlichen Rechtsverhältnisses, richtet sich die Überwälzung der Steuer nach den privatautonomen Vereinbarungen. Bei Streitigkeiten ist Zivilklage vor der Ziviljustiz zu erheben (E. 2.4). Beruhen die steuerbaren Leistungen auf öffentlichem Recht, richtet sich entgegen dem Wortlaut von Art. 6 MWSTG auch die Überwälzung nach dem öffentlichen Recht. Das Rechtsverhältnis zwischen der Billag AG und den Gebührenpflichtigen ist öffentlich-rechtlicher Natur. Streitigkeiten bei der Überwälzung der etwaigen Mehrwertsteuer auf der Empfangsgebühr sind verfügungsweise zu regeln (E. 2.5).

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