|
Art. 19 Meldung an die Aufsicht über die amtliche Vermessung 23
1Das ASTRA informiert die kantonale Vermessungsaufsicht über die Einreichung eines Ausführungsprojekts. 2Es informiert diese Stelle innert 20 Tagen über Änderungen des Ausführungsprojekts, die eine Nachführung der amtlichen Vermessung notwendig machen. 23 Fassung gemäss Anhang Ziff. 10 der V vom 23. Aug. 2023, in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 529). |