Ordinanza
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Art. 12 Luogo dell’esame
1 Il Cantone di domicilio può autorizzare che l’esame teorico di base, l’esame teorico complementare e l’esame pratico di conducente siano sostenuti in un altro Cantone. 2 L’autorizzazione non è necessaria se la formazione e l’esame avvengono in corsi dell’esercito. BGE
107 V 122 () from 25. Mai 1981
Regeste: Art. 15 Abs. 1 AlVV. - Um festzustellen, ob die Voraussetzung der genügenden beitragspflichtigen Beschäftigung erfüllt ist, muss die Zeit, die ein teilzeitbeschäftigter Lehrer für die Vorbereitung der Unterrichtsstunden, für Korrekturarbeiten und andere berufliche Obliegenheiten benötigt, mit berücksichtigt werden (Erw. 1a). Ermittlung der Zeitspanne, die dafür anzurechnen ist (Erw. 1b). - Ein Teilzeitbeschäftigter, der nachweist, dass er eine regelmässige Beschäftigung von wöchentlich 10 Stunden während 26 Wochen oder von wöchentlich 15 Stunden während 17 1/3 Wochen ausgeübt hat, erfüllt die Voraussetzung des Art. 15 Abs. 1 AlVV (Erw. 2).
108 V 105 () from 18. August 1982
Regeste: Art. 19 Abs. 2 AlVV. Tragweite des Vorbehaltes von Art. 17 AlVV.
109 V 156 () from 30. Juni 1983
Regeste: Art. 15 Abs. 1 AlVV. Teilzeitbeschäftigung: Anzahl der Wochen, die im massgebenden Zeitraum von 365 Tagen in Betracht zu ziehen sind, wenn der Versicherte, der für eine Teilzeitarbeit zu festem Lohn angestellt ist, während Tagen voll arbeitet (d.h. eine oder zwei Wochen arbeitet und anschliessend eine oder zwei Wochen aussetzt), weil sein Arbeitgeber es ihm überlässt, seine Arbeit angesichts ihrer Art nach eigenem Gutdünken selbst einzuteilen. Jede Woche wird als Arbeitswoche betrachtet. (Erw. 2.) |