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Art. 14 Bewilligungsgesuch
1Das Gesuch muss alle sachdienlichen, mindestens aber folgende Angaben enthalten:
2Ist der Träger des Heims eine juristische Person, so sind die Statuten beizulegen und die Organe bekanntzugeben. 3Die Behörde kann Belege und weitere sachdienliche Auskünfte verlangen. |