Art. 17 Einzureichende Unterlagen
1 Dem Visumantrag ist eine Kopie des von der oder dem privaten Hausangestellten und von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber unterzeichneten Arbeitsvertrags beizulegen (Art. 10). 2 Das EDA bestimmt, welche weiteren Unterlagen einzureichen sind. |