Verordnung des EFD
über die Quellensteuer bei der direkten Bundessteuer
(Quellensteuerverordnung, QStV)


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Art. 25 Aufhebung eines anderen Erlasses

Die Quel­len­steu­er­ver­ord­nung vom 19. Ok­to­ber 199317 wird auf­ge­ho­ben.

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