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Art. 13 Zertifizierung
1 Die Registersoftware muss für die Verwendung von Sedex zertifiziert werden. 2 Die Zertifizierung erfolgt mittels Selbstdeklaration des Lizenzgebers bei der Zertifizierungsstelle. Mit der Selbstdeklaration bestätigt der Lizenzgeber, dass seine Registersoftware nach den Vorschriften des Bundes über den Sedex-Anschlussadapter mit Sedex kommunizieren kann. 3 Zertifizierungsstelle ist das BFS. Es führt eine Liste der durch Selbstdeklaration zugelassenen Registersoftware. |