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Art. 47 Erfüllung des Leistungsauftrages
1 Das BAKOM überprüft, ob das konzessionierte Programm den Leistungsauftrag erfüllt. Zur Abklärung kann es aussenstehende Fachstellen oder Expertinnen und Experten beiziehen. 2 Stellt es erhebliche Unzulänglichkeiten fest, so ergreift es Massnahmen. Es kann namentlich den Anspruch auf Abgabenanteile um höchstens die Hälfte kürzen, bis die Unzulänglichkeiten behoben sind. BGE
121 II 81 () from 10. März 1995
Regeste: Art. 108 Abs. 2 RTVV, Art. 20 Abs. 2 SRG-Konzession; Aufschaltung eines Lokalradios auf den Telefonrundspruch. Gesetzes- und Systemkonformität von Art. 108 Abs. 2 RTVV (E. 3). Verhältnis von Art. 108 Abs. 2 RTVV zu Art. 20 Abs. 2 der SRG-Konzession vom 18. November 1992 (E. 4 u. 5). |