Schweizerisches Strafgesetzbuch

vom 21. Dezember 1937 (Stand am 22. November 2022)


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Art. 310

Be­frei­ung von Ge­fan­ge­nen

 

1. Wer mit Ge­walt, Dro­hung oder List einen Ver­haf­te­ten, einen Ge­fan­ge­nen oder einen an­dern auf amt­li­che An­ord­nung in ei­ne An­stalt Ein­ge­wie­se­nen be­freit oder ihm zur Flucht be­hilf­lich ist, wird mit Frei­heits­s­tra­fe bis zu drei Jah­ren oder Geld­stra­fe be­straft.

2. Wird die Tat von ei­nem zu­sam­men­ge­rot­te­ten Hau­fen be­gan­gen, so wird je­der, der an der Zu­sam­men­rot­tung teil­nimmt, mit Frei­heits­s­tra­fe bis zu drei Jah­ren oder Geld­stra­fe be­straft.

Der Teil­neh­mer, der Ge­walt an Per­so­nen oder Sa­chen ver­übt, wird mit Frei­heits­s­tra­fe bis zu drei Jah­ren oder Geld­stra­fe nicht un­ter 30 Ta­ges­sät­zen be­straft.367

367 Straf­dro­hun­gen neu um­schrie­ben ge­mä­ss Ziff. II 1 Abs. 16 des BG vom 13. Dez. 2002, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 3459; BBl 1999 1979).

BGE

86 IV 217 () from 22. November 1960
Regeste: Art. 310 Ziff. 1 StGB. Beihilfe zur Flucht eines Gefangenen, der als Patient in ein Spital eingewiesen worden ist.

98 IA 418 () from 28. Juni 1972
Regeste: 1. Art. 55 BV; Meinungsäusserungsfreiheit; Art. 27 und 32 StGB; Art. 3 und 5 zürch KV; zürch. Strafprozess. Recht des (Fernseh-) Journalisten, als Zeuge im Strafverfahren die Bekanntgabe semer Informationsquellen zu verweigern? (Erw. 1-3). 2. Persönliche Freiheit; Art. 7 zürch. KV; §134 zürch. StPO. Bei Verweigerung des Zeugnisses ohne Zeugnisverweigerungsrecht ist verfassungswidrig - wann die Androhung bzw. Anordnung der Beugehaft wegen Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit? (Erw. 4 a, b); - nicht die Androhung der Ungehorsamsstrafe nach Art. 292 StGB (Erw.4 c).

106 IA 7 () from 18. Juni 1980
Regeste: Art. 4 BV; Strafverfahren. Der in einem Strafverfahren Beschuldigte ist nicht zu Aussagen verpflichtet und darf deshalb nicht mit Sanktionen belegt werden, wenn er die Aussage verweigert. Dies gilt auch dann, wenn die Strafuntersuchung gegen den Betroffenen noch nicht formell eröffnet ist, aber unmittelbar bevorsteht. Anstaltsrechtlich begründete Aussagepflicht eines Strafgefangenen, der eines Offizialdelikts verdächtigt wird?

130 IV 20 () from 10. März 2004
Regeste: Art. 260quater StGB in Verbindung mit Art. 21 Abs. 1 StGB; versuchte Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit Waffen. Die versuchte Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit Waffen ist strafbar (E. 2.3).

 

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