Swiss Criminal Procedure Code
(Criminal Procedure Code, CrimPC)

of 5 October 2007 (Status as of 1 July 2022)


Open article in different language:  DE  |  FR  |  IT
Art. 177

1 The au­thor­ity con­duct­ing the ex­am­in­a­tion hear­ing shall cau­tion the wit­ness at the be­gin­ning of each hear­ing with re­gard to the ob­lig­a­tions to testi­fy and to tell the truth and ad­vise the wit­ness of the pen­al­ties for per­jury in terms of Art­icle 307 SCC67. If no cau­tion is giv­en, the ex­am­in­a­tion hear­ing is in­val­id.

2 The au­thor­ity con­duct­ing the ex­am­in­a­tion hear­ing shall ques­tion each wit­ness at the be­gin­ning of the first hear­ing as to his or her re­la­tion­ship with the parties and as to oth­er cir­cum­stances that may be rel­ev­ant to the wit­ness's cred­ib­il­ity.

3 It shall cau­tion the wit­ness as to the rights to re­fuse to testi­fy as soon as it be­comes ap­par­ent through ques­tion­ing or the files that such rights ap­ply. If no cau­tion is giv­en and the wit­ness sub­sequently ex­er­cises the right to re­fuse to testi­fy, the ex­am­in­a­tion hear­ing is in­ad­miss­ible.

BGE

107 IA 9 () from 18. März 1981
Regeste: Berufungslegitimation im Walliser Strafverfahren. Es ist nicht willkürlich, dem Antragsteller die Legitimation zuzuerkennen, Berufung zu führen mit dem Antrag auf Straferhöhung, wenn er allein, ohne Beteiligung des Staatsanwalts in einem nur auf Antrag des Verletzten verfolgten Falle handelt.

115 IA 406 () from 15. Dezember 1989
Regeste: Gemeindeautonomie; kommunale Baubusse; Überprüfung durch das kantonale Verwaltungsgericht. Verletzung der Gemeindeautonomie. a) verneint in bezug auf die Rüge, das Verwaltungsgericht habe mit der Herabsetzung der durch die Gemeinde ausgefällten Baubusse seine Prüfungsbefugnis überschritten. Sowohl das kantonale Verfahrensrecht als auch Art. 6 Ziff. 1 EMRK erlauben und verlangen eine freie, umfassende gerichtliche Überprüfung des kommunalen Strafentscheides (E. 3a u. b); b) bejaht in bezug auf die Rüge, das Verwaltungsgericht habe in der Sache willkürlich entschieden. Anwendbarkeit der allgemeinen Bestimmungen des StGB auf die nach kommunalem Recht strafbaren Handlungen (E. 4a). Begriff der Gewinnsucht (E. 4b) und des Vorsatzes (E. 4c).

131 I 455 () from 6. Oktober 2005
Regeste: Art. 3 und 13 EMRK, Art. 10 Abs. 3 BV, Art. 88 OG; erniedrigende Behandlung, Untersuchung. Wer in vertretbarer Weise behauptet, von einem Polizeibeamten erniedrigend behandelt worden zu sein, hat Anspruch auf eine wirksame und vertiefte amtliche Untersuchung (E. 1.2.5). Anspruch im vorliegenden Fall verletzt (E. 2).

141 IV 20 (6B_912/2013) from 4. November 2014
Regeste: a Art. 309 Abs. 3 StPO; Eröffnung der Strafuntersuchung. Der Eröffnungsverfügung kommt lediglich deklaratorische Wirkung zu. Die Strafuntersuchung gilt als eröffnet, sobald sich die Staatsanwaltschaft mit dem Straffall zu befassen beginnt (E. 1.1.4).

141 IV 423 (6B_217/2015) from 5. November 2015
Regeste: a Personal Unblocking Key (PUK); Art. 269 und 272 StPO. Der PUK, der das Auslesen der Daten von einer SIM-Karte ermöglicht, gehört nicht zu den unter das Fernmeldegeheimnis fallenden Verkehrsdaten, sondern zu den Bestandesdaten, die unabhängig von einem bestimmten Fernmeldeverkehr vorhanden sind. Die staatsanwaltschaftliche Aufforderung zur Herausgabe des PUK-Codes bedarf daher nicht der Genehmigung durch das Zwangsmassnahmengericht (E. 1).

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden