Swiss Criminal Procedure Code
|
Art. 201 Form and content
1 A summons shall be issued in writing by the public prosecutor, the authorities responsible for prosecuting contraventions and the courts. 2 It contains:
BGE
138 I 425 (6B_814/2011) from 30. August 2012
Regeste: Anspruch auf ein unabhängiges und unparteiisches Gericht, Vorführung als Ausstandsgrund? Art. 30 Abs. 1 BV, Art. 6 Ziff. 1 EMRK, Art. 56 und 232 Abs. 1 StPO. Entscheidet der Präsident des Berufungsgerichts während der Berufungsverhandlung, die in Haft zu setzende Person vorführen zu lassen, muss er deswegen für den Sachentscheid nicht in den Ausstand treten (E. 4).
140 IV 86 (1B_377/2013) from 27. März 2014
Regeste: Art. 201 Abs. 1 und 2 lit. f, Art. 205 Abs. 1 und 4 sowie Art. 355 Abs. 2 StPO, Art. 69 Abs. 1 und 2 IRSG; Vorladung des Beschuldigten im Ausland. Die schweizerische Behörde darf dem sich im Ausland aufhaltenden Beschuldigten zwar eine Vorladung zukommen lassen. Zwangsandrohungen darf sie damit aber nicht verbinden. Die Vorladung stellt daher in der Sache eine Einladung dar. Leistet ihr der Beschuldigte keine Folge, darf er keinerlei rechtliche oder tatsächliche Nachteile erleiden. Die Einsprache gegen den Strafbefehl kann bei Fernbleiben des Beschuldigten an der in der Schweiz anberaumten Einvernahme deshalb nicht als zurückgezogen gelten (E. 2).
140 IV 118 (6B_1104/2013) from 5. Juni 2014
Regeste: Art. 316 Abs. 1 StPO; Vorladung zu einer Vergleichsverhandlung; Offizialdelikt. Die Staatsanwaltschaft kann nach dem französischen Wortlaut von Art. 316 Abs. 1 Satz 1 StPO eine Vergleichsverhandlung vorsehen, wenn sich das Vorverfahren ausschliesslich auf Antragsdelikte bezieht. Die deutsche und italienische Fassung unterscheiden sich vom französischen Text insofern, als das Adverb "ausschliesslich" darin nicht enthalten ist. Ein Vergleich ist nicht ausgeschlossen, wenn das Verfahren nebst Antragsdelikten auch Offizialdelikte betrifft (E. 3). |