Swiss Criminal Procedure Code
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Art. 64 Disciplinary measures
1 The director of proceedings may order a person who disrupts the hearings, breaches the rules of respectable behaviour or disregards procedural orders to pay a fixed penalty fine of up to 1000 francs. 2 Fixed penalty fines imposed by the public prosecutor and the courts of first instance may be challenged before the objections authority within 10 days. Its decision is final. BGE
98 IA 135 () from 23. Februar 1972
Regeste: Art. 4 BV; kantonales Strafprozessrecht, Fristenlauf. Massgebend für den Beginn der Berufungsfrist nach Art. 142 StPO ist die tatsächliche Inempfangnahme des durch eingeschriebene Sendung zugestellten Urteils.
103 IA 293 () from 23. Februar 1977
Regeste: Strenge Einzelhaft; Schranken des Rechts des Untersuchungsgefangenen auf Kontakt mit seinem Verteidiger; persönliche Freiheit, Art. 3 und Art. 6 EMRK. Die strenge Einzelhaft, durch die die persönliche Freiheit eine Beschränkung erfährt, steht an sich nach waadtländischem Recht zu dem als zulässig betrachteten Zweck (Sicherung des Untersuchungsverfahrens), der sie gegebenenfalls erheischt, in keinem Missverhältnis. Die Einschränkungen, die sie mit sich bringt (Besuchsverbot, Beschränkung des Rechts frei mit seinem Anwalt zu verkehren) verstossen nicht gegen Art. 3 und Art. 6 EMRK.
140 IV 1 (6B_93/2013) from 22. November 2013
Regeste: Art. 64 Abs. 1bis und Abs. 1bis lit. c StGB; lebenslängliche Verwahrung, dauerhafte Nichttherapierbarkeit. Lebenslänglich verwahrt werden darf nur, wer tatsächlich auf Lebzeiten keiner Behandlung zugänglich ist (E. 1-4). |