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Art. 72 Verantwortliche Behörde und Zweck
1 Das BAG führt ein zentrales Dosisregister. 2 Das Register hat zum Zweck, die während der gesamten Tätigkeit als beruflich strahlenexponierte Person ermittelte Dosis zu registrieren, um auf dieser Grundlage mögliche Versicherungsansprüche abzuklären. 3 Ausserdem ermöglicht das Register den Aufsichtsbehörden:
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