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Art. 30 Radiologische Reihenuntersuchungen
1 Eine radiologische Reihenuntersuchung ist eine bei einer bestimmten Personengruppe durchgeführte radiologische Untersuchung zur Früherkennung einer Krankheit, ohne dass bei der einzelnen Person ein individueller Krankheitsverdacht besteht. Nicht darunter fallen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen. 2 Radiologische Reihenuntersuchungen dürfen nur im Rahmen eines Programms durchgeführt werden. Sie müssen von einer Gesundheitsbehörde veranlasst werden. 3 Sie müssen den von der zuständigen Gesundheitsbehörde für das Programm festgelegten Qualitätsanforderungen genügen. |