Strassenverkehrsgesetz

vom 19. Dezember 1958 (Stand am 1. Januar 2020)


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Art. 31

Be­herr­schen des Fahr­zeu­ges

 

1Der Füh­rer muss das Fahr­zeug stän­dig so be­herr­schen, dass er sei­nen Vor­sichts­pflich­ten nach­kom­men kann.

2Wer we­gen Al­ko­hol-, Be­täu­bungs­mit­tel- oder Arz­nei­mit­te­lein­fluss oder aus an­de­ren Grün­den nicht über die er­for­der­li­che kör­per­li­che und geis­ti­ge Leis­tungs­fä­hig­keit ver­fügt, gilt wäh­rend die­ser Zeit als fahr­un­fä­hig und darf kein Fahr­zeug füh­ren.1

2bisDer Bun­des­rat kann fol­gen­den Per­so­nen­grup­pen das Fah­ren un­ter Al­ko­ho­lein­fluss ver­bie­ten:

a.
Per­so­nen, die den kon­zes­sio­nier­ten oder den grenz­über­schrei­ten­den Per­so­nen­ver­kehr auf der Stras­se durch­füh­ren (Art. 8 Abs. 2 des Per­so­nen­be­för­de­rungs­ge­set­zes vom 20. März 20092 so­wie Art. 3 Abs. 1 des BG vom 20. März 20093 über die Zu­las­sung als Stras­sen­trans­port­un­ter­neh­men);
b.
Per­so­nen, die be­rufs­mäs­sig Per­so­nen­trans­por­te oder mit schwe­ren Mo­tor­wa­gen Gü­ter­trans­por­te durch­füh­ren oder die ge­fähr­li­che Gü­ter trans­por­tie­ren;
c.
Fahr­leh­rern;
d.
In­ha­bern des Lern­fahr­aus­wei­ses;
e.
Per­so­nen, die Lern­fahr­ten be­glei­ten;
f.
In­ha­bern des Füh­rer­aus­wei­ses auf Pro­be.4

2terDer Bun­des­rat legt fest, ab wel­cher Ate­mal­ko­hol- und Blut­al­ko­hol­kon­zen­tra­ti­on Fah­ren un­ter Al­ko­ho­lein­fluss vor­liegt.5

3Der Füh­rer hat da­für zu sor­gen, dass er we­der durch die La­dung noch auf an­de­re Wei­se be­hin­dert wird. Mit­fah­ren­de dür­fen ihn nicht be­hin­dern oder stö­ren.


1 Fas­sung ge­mä­ss Ziff. I des BG vom 14. Dez. 2001, in Kraft seit 1. Jan. 2005 (AS 2002 2767, 2004 2849; BBl 1999 4462).
2 SR 745.1
3 SR 744.10
4 Ein­ge­fügt durch Ziff. I des BG vom 15. Ju­ni 2012, in Kraft seit 1. Jan. 2014 (AS 2012 6291, 2013 4669; BBl 2010 8447).
5 Ein­ge­fügt durch Ziff. I des BG vom 15. Ju­ni 2012, in Kraft seit 1. Jan. 2014 (AS 2012 6291, 2013 4669; BBl 2010 8447).

BGE

91 IV 74 () from 14. Juni 1965
Regeste: 1. Verhältnis von Art. 31 Abs. 1 SVG zu Art. 32 Abs. 1 SVG. Die allgemeine Bestimmung des Art. 31 Abs. 1 ist neben Art. 32 Abs. 1 nicht anzuwenden, wenn die Nichtbeherrschung des Fahrzeuges einzig auf übersetzte Geschwindigkeit zurückzuführen ist (Erw. 2). 2. Art. 32 Abs. 1 SVG, Art. 4 Abs. 1 VRV. Bemessung der Geschwindigkeit nach der Sichtweite. Der Fahrzeugführer hat auf Strassen, deren Breite ein gefahrloses Kreuzen zulässt, nicht zum vorneherein damit zu rechnen, dass am Ende der Sichtweite auf seiner Fahrbahn ein entgegenkommendes Fahrzeug auftauchen könnte (Erw. 3).

91 IV 78 () from 9. April 1965
Regeste: Art. 33 Abs. 2, 49 Abs. 2 SVG, Art. 6 Abs. 1, 47 Abs. 3 VRV. Vortrittsrecht der Fussgänger auf Fussgängerstreifen. Das Vortrittsrecht darf nur in angemessener Entfernung vor heranfahrenden Fahrzeugen beansprucht werden. Die Angemessenheit der Entfernung bestimmt sich nach den Strassen- und Verkehrsverhältnissen, nicht nach der tatsächlichen Geschwindigkeit, mit der sich ein Fahrzeug dem Streifen nähert.

92 IV 16 () from 21. Januar 1966
Regeste: 1. Art. 272 Abs. 6 BStP. Die Parteien haben nur Anspruch, die Akten bei den kantonalen Behörden einzusehen, nicht darauf, dass ihnen die Akten zugestellt werden (Erw. 1). 2. Art. 32 Abs. 1 SVG. Zulässige Geschwindigkeit; Bedeutung der Signale Nr. 115 und 225. Der Vortrittsberechtigte hat die Geschwindigkeit herabzusetzen, sobald damit zu rechnen ist, dass sich ein Wartepflichtiger unrichtig verhalten könnte (Erw. 2 und 3). 3. Art. 31 Abs. 1 SVG. Der Fahrzeugführer, der zu spät Massnamen ergreift, um die Gefahr eines Zusammenstosses abzuwenden, beherrscht sein Fahrzeug nicht (Erw. 2 und 3). 4. Art. 26 SVG. Diese Grundregel hat neben den besondern Verkehrsregeln der Art. 31 und 32 SVG subsidiäre Bedeutung.

92 IV 20 () from 22. April 1966
Regeste: 1. Art 277 ter Abs. 2 BStP, Art. 18 Abs. 3 StGB. Die vom Kassationshof in einem Rückweisungsentscheid getroffene Feststellung über die zulässige Reaktionszeit des Fahrzeugführers ist rechtlicher Natur und für die kantonale Behörde verbindlich. Eine weniger als eine halbe Sekunde dauernde Unaufmerksamkeit des Fahrzeugführers ist nicht als Fahrlässigkeit anrechenbar (Erw. 2). 2. Art. 33 Abs. 2 SVG, Art. 6 Abs. 1 VRV, Art. 125 Abs. 1 StGB. Das Stehenbleiben des Fussgängers auf dem Fussgängerstreifen darf im allgemeinen nicht als Verzicht auf das Vortrittsrecht ausgelegt werden. Kausalzusammenhang zwischen der Verletzung des Vortrittsrechts eines Fussgängers und der Körperverletzung eines andern, der, für sich allein betrachtet, nicht mehr vortrittsberechtigt gewesen wäre (Erw. 3).

92 IV 143 () from 30. September 1966
Regeste: Art. 90 Ziff. 2 Abs. 1 SVG ist nur auf rücksichtsloses oder sonst schwerwiegend regelwidriges Verhalten anwendbar. Das setzt schweres Verschulden, bei fahrlässigem Handeln grobe Fahrlässigkeit voraus (Erw. 3).

93 IV 39 () from 21. April 1967
Regeste: 1. Art. 31 Abs. 2 SVG. Fahrunfähigkeit liegt vor, wenn der Führer an einem körperlichen oder geistigen Mangel leidet, der ihn an der sicheren Führung des Fahrzeuges hindert (Erw. 1). 2. Art. 91 Abs. 1 SVG, Art. 12 und 263 StGB. Wer sich schuldhaft in den Zustand der Unzurechnungsfähigkeit versetzt und in diesem Zustande angetrunken ein Motorfahrzeug führt, ist, wenn er das Vergehen des Art. 91 SVG im Sinne einer actio libera in causa vorsätzlich oder fahrlässig verschuldet hat, nach dieser Bestimmung, andernfalls nach Art. 263 StGB zu bestrafen (Erw. 2 und 3).

95 IV 49 () from 6. Juni 1969
Regeste: Art. 41 Ziff. 1 Abs. 1 und 2 StGB. Bedingter Strafvollzug bei Angetrunkenheit am Steuer. 1. Die persönlichen Verhältnisse des Täters einerseits und die besondern Umstände der Tat anderseits sind nicht getrennt, sondern zusammen zu beurteilen, wenn es darum geht, ob der Verurteilte Gewähr für dauerndes Wohlverhalten biete und nach seiner ganzen Persönlichkeit den bedingten Strafvollzug verdiene (Änderung der Rechtsprechung; Erw. 1a). 2. Im übrigen ist an der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichts entschieden festzuhalten (Erw. 1 b). 3. Guter Leumund und geordnete Lebensführung dürfen nicht bloss vermutet werden, sondern müssen ausgewiesen sein (Erw. 2).

97 IV 39 () from 1. April 1971
Regeste: Art. 100 Ziff. 3 Abs. 1 und 2 SVG. Strafbarkeit auf Lernfahrten. Fall einer vom Ehemann begleiteten Fahrschülerin, die durch Seitenwind von der Fahrbahn getrieben wird.

98 IV 11 () from 3. März 1972
Regeste: 1. Art. 272 Abs. 1 und 2 BStP. Massgebende Urteilseröffnung für die Staatsanwaltschaft im Kanton Zürich (Erw. 1). 2. Art. 125 Abs. 2 StGB; fahrlässige Körperverletzung, dadurch begangen, dass der Halter eines Motorfahrzeuges dasselbe einem fahrunfähigen Lenker überlässt, der mit einem Fussgänger zusammenstösst. Natürliche Ursächlichkeit, adaequater Kausalzusammenhang (Erw. 3), Verschulden (Erw. 4).

98 IV 159 () from 7. September 1972
Regeste: Art. 41 Ziff. 1 Abs. 1 StGB. Bedingter Strafvollzug bei Fahren in angetrunkenem Zustand. 1. Zusammenfassung der geltenden Grundsätze (Erw. 1). 2. Es ist unzulässig, bei einer den Wert von zwei Promille übersteigenden Angetrunkenheit den bedingten Strafvollzug einzig auf Grund des Blutalkoholgehalts auszuschliessen (Erw. 2). 3. Würdigung der gesamten Umstände (Erw. 3).

101 II 77 () from 11. Februar 1975
Regeste: Verjährung. Art. 135 Ziff. 2 OR. Die Adhäsionsklage als Unterbrechungsgrund. Der im Strafverfahren formgerecht erhobene Zivilanspruch unterbricht die Verjährung, wenn er aus einem Ereignis hergeleitet wird, der Gegenstand einer Strafuntersuchung war (Erw. 2).

103 IV 101 () from 6. Juni 1977
Regeste: Art. 31 Abs. 1 SVG, 3 Abs. 1 VRV. Der vom Führer zu verlangende Grad an Aufmerksamkeit beurteilt sich anhand sämtlicher Umstände. Wenn er sein Augenmerk im wesentlichen auf bestimmte Stellen zu richten hat, kann ihm für andere eine geringere Aufmerksamkeit zugebilligt werden (Erw. 2 b und c).

103 IV 107 () from 16. Mai 1977
Regeste: Art. 26 Abs. 2 SVG, Art. 47 Abs. 5 VRV. Der Fahrzeugführer, der mit einem ausserhalb eines Fussgängerstreifens die Strasse überquerenden Fussgänger zusammentrifft, hat besondere Vorkehren zur Verhütung eines Unfalls erst zu treffen, wenn für ihn erkennbar ist, dass sein Vortrittsrecht missachtet wird. Ein solches Anzeichen liegt nicht schon darin, dass ein Fussgänger von links her die Strasse zu überschreiten beginnt.

104 IB 194 () from 10. November 1978
Regeste: Entzug des Führerausweises; Fehlen der gesetzlichen Grundlage. Die Vereitelung der Blutprobe im Sinne von Art. 91 Abs. 3 SVG stellt mangels gesetzlicher Grundlage keinen Entzugsgrund dar.

104 IV 24 () from 11. April 1978
Regeste: Art. 3 SVG. Verkehrsbeschränkungen, Publikation. 1. Welcher Art eine bestimmte Verkehrsbeschränkung ist, entscheidet sich nach Art. 3 Abs. 3 und Abs. 4 SVG, nicht aufgrund von Absatz 2 (E. 3a). 2. Das signalisierte Verbot, die Einfahrt zu einem Parkplatz in der Gegenrichtung als Ausfahrt zu benutzen, ist eine örtliche Verkehrsbeschränkung im Sinne des Art. 3 Abs. 4 SVG. Sie ist ohne amtliche Veröffentlichung grundsätzlich ungültig (E. 3b und c).

105 IB 385 () from 28. September 1979
Regeste: Art. 14 Abs. 2 lit. c SVG. Auswirkung der Einnahme von Betäubungsmitteln und Medikamenten auf die Fähigkeit, ein Fahrzeug zu führen - Bedingungen, unter welchen der Führerausweis einer Person, die physisch oder psychisch von solchen Produkten abhängig ist, entzogen werden muss - Berücksichtigung neuer Tatsachen, insbesondere des Umstandes, dass der Betroffene wahrscheinlich geheilt ist, d.h. dass er während mindestens eines Jahres keine Betäubungsmittel zu sich genommen hat.

105 IV 18 () from 16. März 1979
Regeste: Art. 18 Abs. 3, Art. 117 StGB. Bei fahrlässigen Erfolgsdelikten wie der fahrlässigen Tötung ist der Erfolg dem Täter nur dann zuzurechnen, wenn er bei Anwendung pflichtgemässer Vorsicht mit hoher Wahrscheinlichkeit vermieden worden wäre (E. 3).

105 IV 52 () from 9. Januar 1979
Regeste: Art. 36 Abs. 2 SVG, 14 Abs. 2 VRV. Vortrittsrecht. Der Vortrittsberechtigte, der nach rechtzeitiger Beobachtung gefahrlos in eine Verzweigung hineinfahren durfte, ist nicht verpflichtet, in der Verzweigung nochmals nach links zu blicken. Fahren im Schrittempo ist kein ausreichendes Anzeichen für einen Verzicht auf das Vortrittsrecht.

108 II 184 () from 13. September 1982
Regeste: Art. 58 OR; Haftung des Werkeigentümers. 1. Der Eigentümer einer Strasse haftet aus Art. 58 OR wie für jedes andere Werk, wenn er, während die Strasse gebaut oder instandgestellt wird, deren ordentliche Benützung zulässt (E. 1). 2. Verschulden des Lenkers, der eine Strasse befährt, die sich im Umbau befindet; Ausschluss der Haftung des Werkeigentümers (E. 2).

108 IV 107 () from 17. Februar 1982
Regeste: Art. 55 Abs. 1 SVG, Art. 2 Abs. 2 VRV. Bedeutung des gesetzlichen Kriteriums "Blutalkoholkonzentration" beim Nachweis der Angetrunkenheit. Rechtmässigkeit der getroffenen Regelung. Indem Art. 2 Abs. 2 VRV für den Nachweis der Angetrunkenheit genügen lässt, dass die einen bestimmten Grenzwert überschreitende Alkoholmenge, die nach der Blutalkoholkonzentration bemessen wird, im Zeitpunkt der Fahrt konsumiert, also im Körper vorhanden, aber möglicherweise noch nicht ins Blut gelangt war, wurde der Beweis der Angetrunkenheit in dem durch Art. 55 Abs. 1 SVG vorgezeichneten Sinne geordnet und die Delegationsnorm nicht überschritten.

109 IV 137 () from 8. September 1983
Regeste: Art. 91 Abs. 3 SVG. Vereitelung einer Blutprobe durch Unterlassung der Meldung eines Unfalls an die Polizei. 1. Objektiver Tatbestand: Die Unterlassung der sofortigen Meldung eines Unfalls an die Polizei erfüllt den objektiven Tatbestand der Vereitelung einer Blutprobe, wenn der Fahrzeuglenker gemäss Art. 51 SVG zur sofortigen Meldung verpflichtet und die Benachrichtigung der Polizei möglich war und wenn bei objektiver Betrachtung aller Umstände die Polizei bei Meldung des Unfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Blutprobe angeordnet hätte. 2. Subjektiver Tatbestand: Eventualvorsatz genügt. Er ist gegeben, wenn der Fahrzeuglenker die die Meldepflicht sowie die die hohe Wahrscheinlichkeit der Anordnung einer Blutprobe begründenden Tatsachen kannte und daher die Unterlassung der gemäss Art. 51 SVG vorgeschriebenen und ohne weiteres möglichen Meldung an die Polizei vernünftigerweise nur als Inkaufnahme der Vereitelung einer Blutprobe gewertet werden kann (Präzisierung der Rechtsprechung).

114 IV 58 () from 17. März 1988
Regeste: Art. 38 Abs. 1, Art. 48 SVG. Vortrittsrecht der Strassenbahn. Der Strassenbahn steht das besondere Vortrittsrecht auch beim Linksabbiegen gegenüber den entgegenkommenden Fahrzeugen zu.

115 II 283 () from 20. September 1989
Regeste: Haftpflicht des Motorfahrzeughalters. Selbstverschulden des Geschädigten. - Anwendung des Vertrauensprinzips (Art. 26 Abs. 2 SVG) auf das Fahrverhalten vor einem Fussgängerstreifen (Art. 33 Abs. 2 SVG). Die dem Fahrzeugführer zustehende Reaktionszeit richtet sich nach den Umständen (E. 1). - Den Fussgänger, der überraschend und ohne Kontrollblick nach links die Fahrbahn betritt, obwohl er mit den Örtlichkeiten und den Verkehrsverhältnissen vertraut ist, trifft ein grobes Verschulden im Sinne von Art. 59 Abs. 1 SVG, auch wenn er einen Fussgängerstreifen benützt (E. 2).

115 IV 248 () from 2. August 1989
Regeste: Art. 37 Abs. 1 SVG; Art. 12 Abs. 2 VRV. 1. Mit der Unaufmerksamkeit des nachfolgenden Fahrzeugführers muss der Vorausfahrende grundsätzlich nicht rechnen (E. 3). 2. Art. 12 Abs. 2 VRV untersagt lediglich das unnötigerweise plötzlich erfolgende Anhalten (E. 4). 3. Tauchen auf der Fahrbahn plötzlich Tiere auf, so stellt dies eine Gefahrensituation dar, in welcher auch bei brüskem Bremsen nicht von unnötigem Anhalten gesprochen werden kann (E. 5).

116 IV 44 () from 21. Februar 1990
Regeste: Art. 238 Abs. 2, Art. 239 Ziff. 2 StGB. 1. Wenn die fahrlässige Gefährdung des Eisenbahnverkehrs unerheblich und daher nach Art. 238 Abs. 2 StGB nicht strafbar ist, kann sie als fahrlässige Gefährdung des Eisenbahnbetriebs nach Art. 239 Ziff. 2 StGB dennoch bestraft werden (Änderung der Rechtsprechung). 2. Wer eine Eisenbahn während über einer Stunde am ordnungsgemässen Betrieb hindert, stört diesen in gravierender Weise.

116 IV 71 () from 26. März 1990
Regeste: Fahren in angetrunkenem Zustand (Art. 91 Abs. 1 SVG); Beteiligung daran (Art. 24 f. StGB); Überlassen eines Fahrzeugs an eine nicht fahrfähige Person (Art. 2 Abs. 3 VRV). Beim Tatbestand des Fahrens in angetrunkenem Zustand kann nur Täter sein, wer das Fahrzeug führt. Personen, die nicht massgeblich an der Führung des Fahrzeugs beteiligt sind, können lediglich, je nach den konkreten Umständen, wegen Anstiftung oder Gehilfenschaft zu Fahren in angetrunkenem Zustand und/oder wegen Überlassens eines Fahrzeugs an eine nicht fahrfähige Person verurteilt werden (Änderung der Rechtsprechung).

116 IV 230 () from 11. Juli 1990
Regeste: Art. 31 Abs. 1 SVG, Art. 3 Abs. 1 VRV; Aufmerksamkeit im Strassenverkehr. Das Mass der geforderten Aufmerksamkeit richtet sich nach den gesamten Umständen, wobei entscheidend ist, wo die Grenze des zu erwartenden Verkehrsgeschehens liegt (E. 2a). Bei einer unklaren Situation über den weiteren Verkehrsablauf ist diese Grenze höher anzusetzen und daher eine erhöhte Aufmerksamkeit des Verkehrsteilnehmers gefordert (E. 2b).

118 IB 524 () from 11. Dezember 1992
Regeste: Art. 16 Abs. 2 SVG, Entzug des Führerausweises; Art. 37 SVG und Art. 21 Abs. 1 VRV. Wer die Tür des Fahrzeuges, das er soeben parkiert hat, öffnet, handelt noch als Fahrzeugführer. Daher können gegen ihn die Massnahmen gemäss Art. 16 Abs. 2 SVG angeordnet werden, wenn er dabei nicht die nach den Umständen gebotene Vorsicht beobachtet (Art. 37 SVG; Art. 21 Abs. 1 VRV) und so den Verkehr gefährdet (E. 2 und 3).

119 IA 332 () from 23. September 1993
Regeste: Art. 4 BV, Art. 6 Ziff. 2 EMRK: Unschuldsvermutung. Kostenauflage an den wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand Beschuldigten trotz Einstellung des Verfahrens. Ergibt die Blutprobe einen massgeblichen Wert von weniger als 0,8%o Blutalkoholgehalt und bestehen keine weiteren Anzeichen für die Angetrunkenheit des Beschuldigten, so dürfen ihm die Kosten der Untersuchung nicht auferlegt werden (E. 1).

119 IV 255 () from 10. November 1993
Regeste: Art. 31 Abs. 2 SVG, Art. 18 Abs. 3 und Art. 19 StGB; fahrlässiges Fahren in angetrunkenem Zustand, Bedeutung eines privaten Atemlufttests. Das Ergebnis eines Atemalkoholmessgeräts kann erheblich vom Resultat einer Blutprobe abweichen; Gründe (E. 2a). Dass Abweichungen vorkommen können und genossener Alkohol eine gewisse Zeit braucht, um vom Blut aufgenommen zu werden, gehört zum Allgemeinwissen (E. 2b). Annahme einer Sorgfaltspflichtverletzung, weil der Fahrzeuglenker aufgrund des Testergebnisses, des Allgemeinwissens und der persönlichen Verhältnisse seine Angetrunkenheit hätte erkennen und entsprechend handeln können (E. 2c).

120 IV 63 () from 19. Mai 1994
Regeste: Art. 31 Abs. 1 und 3 SVG, Art. 3 Abs. 1 VRV; Telefonieren während der Fahrt. Der Fahrzeugführer, der während der Fahrt telefoniert und dazu länger als einen kurzen Augenblick das Telefongerät mit der einen Hand hält oder es zwischen Kopf und Schulter einklemmt, nimmt eine Verrichtung vor, welche die Fahrzeugbedienung in unzulässiger Weise erschwert (E. 2d).

122 IV 225 () from 4. Juni 1996
Regeste: Art. 117 und Art. 18 Abs. 3 StGB, Art. 31 Abs. 1 SVG, Art. 3 Abs. 1 VRV; fahrlässige Tötung, Sorgfaltspflicht, Aufmerksamkeit im Strassenverkehr. Hat der Fahrzeugführer sein Augenmerk im wesentlichen auf bestimmte Stellen zu richten, so kann ihm für andere eine geringere Aufmerksamkeit zugebilligt werden (E. 2b, Bestätigung der Rechtsprechung). Wer am Steuer eines Sattelschleppers aus einem Stopsack heraus eine Strasse geradeaus überqueren will, muss seine Aufmerksamkeit in erster Linie dem vortrittsberechtigten Querverkehr zuwenden. Er ist nicht verpflichtet, danach Ausschau zu halten, ob sich allenfalls ein Mofafahrer in krasser Verletzung der Verkehrsregeln in den Verkehr einfüge (E. 2c).

123 II 97 () from 9. Januar 1997
Regeste: Art. 16 Abs. 3 lit. b SVG und 22 Abs. 1 SVG; Art. 30 Abs. 4 VZV; Warnungsentzug nach Aberkennung des schweizerischen Führerausweises durch ausländische Behörden. Für den Warnungsentzug des Führerausweises dürfen auch im Ausland begangene Verkehrsregelverletzungen berücksichtigt werden (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 2c). Art. 16 Abs. 3 lit. b, 55 und 91 SVG, Art. 138 VZV; Bindung der Administrativbehörde an das strafrechtliche Erkenntnis einer ausländischen (hier: österreichischen) Behörde; Atemlufttest als Beweismittel. Die Verwaltungsbehörde ist an ein österreichisches Straferkenntnis gebunden, wenn der Beschuldigte wusste oder voraussehen musste, dass aufgrund des im Ausland begangenen Fahrens in angetrunkenem Zustand in der Schweiz gegen ihn ein Führerausweisentzugsverfahren eröffnet würde, und er die Geltendmachung seiner Verteidigungsrechte im Rahmen des (summarischen) Strafverfahrens, obwohl zumutbar, unterlässt (E. 3c/aa). Wenn eine Blutprobe nicht abgenommen werden kann, darf bei der Ermittlung der Angetrunkenheit des Fahrzeuglenkers als Beweismittel auch das Ergebnis eines Atemlufttests berücksichtigt werden (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 3c/bb).

124 IV 175 () from 17. Juni 1998
Regeste: Art. 91 Abs. 3 SVG; Vereitelung einer Blutprobe. Der Fahrzeuglenker, der vor dem Eintreffen der benachrichtigten Polizei den Ort des Geschehens verlässt, erfüllt den Tatbestand der Vereitelung einer Blutprobe nur, wenn er gleichzeitig die Meldepflichten bei Unfall mit Personen- oder mit Sachschäden verletzt und wenn die Anordnung der Blutprobe nach den gesamten relevanten Umständen sehr wahrscheinlich war und er diese die hohe Wahrscheinlichkeit der Massnahme begründenden Umstände kannte (Bestätigung der Rechtsprechung). Fall eines Fahrzeuglenkers, der nach einer lautstarken Auseinandersetzung mit seiner Freundin wegfährt und mangels Eintritts eines Drittschadens nicht verpflichtet ist, sich der Polizei für weitere Abklärungen zur Verfügung zu halten, auch wenn diese eine Blutprobe angeordnet hätte.

125 IV 195 () from 21. September 1999
Regeste: Art. 125 Abs. 1 StGB; Art. 31 Abs. 1 SVG; fahrlässige Körperverletzung; Begriff der natürlichen Kausalität. Kausalität des Zweitaufpralls für die Verschlimmerung der Verletzungsfolgen, die das Opfer durch den Erstaufprall erlitten hat.

126 II 206 () from 30. März 2000
Regeste: Art. 16 Abs. 2, Art. 16 Abs. 3 lit. a, Art. 31 Abs. 2 SVG; Führerausweisentzug, Einnicken am Steuer. Das Einnicken am Steuer (Fahren in übermüdetem Zustand) stellt in der Regel einen obligatorischen Entzugsgrund gemäss Art. 16 Abs. 3 lit. a SVG dar.

128 IV 193 () from 25. Juni 2002
Regeste: Art. 41 Ziff. 1 Abs. 1 StGB; bedingter Strafvollzug. Bei einem schweren Rückfall von Fahren in angetrunkenem Zustand vermag auch eine bereits lang andauernde Alkoholtotalabstinenz eine günstige Prognose nur zu rechtfertigen, wenn bestimmte Rahmenbedingungen deren weitere konsequente Einhaltung gewährleisten, beispielsweise regelmässige Überprüfung durch einen unabhängigen Facharzt und Garantien für die Durchführung unabhängiger Kontrollen (E. 3).

128 IV 272 () from 20. September 2002
Regeste: Art. 1 StGB, Art. 31 Abs. 2 und Art. 100 Ziff. 3 SVG; Grundsatz "nulla poena sine lege", Verantwortung des angetrunkenen Begleiters eines Lernfahrers. Der Begleiter eines Fahrschülers ist nicht ein gewöhnlicher Beifahrer; er ist an der Führung des Fahrzeugs beteiligt und macht sich als Führer strafbar, wenn er in angetrunkenem Zustand einen Fahrschüler begleitet (Bestätigung der Rechtsprechung, E. 3).

130 IV 32 () from 18. März 2004
Regeste: Art. 31 Abs. 2 SVG, Art. 2 Abs. 1 VRV, Art. 90 Ziff. 1 und 2 SVG; Fahren unter Einfluss von Cannabis. Beim Fahren unter Drogeneinfluss muss eine allfällige Fahrunfähigkeit aufgrund des konkreten Verhaltens des Fahrzeuglenkers nachgewiesen werden (E. 3.2). Wer wegen des Einflusses von Cannabis ein Fahrzeug in nicht fahrfähigem Zustand führt, erfüllt den Tatbestand der groben Verkehrsregelverletzung im Sinne von Art. 90 Ziff. 2 SVG (E. 5.2).

132 III 249 () from 11. Oktober 2005
Regeste: Art. 46 Abs. 1 VRV; Art. 59 Abs. 2 und 49 Abs. 1 SVG; Unfall auf einer Strasse ohne Trottoir; Selbstverschulden des nicht links auf der Fahrbahn gehenden Fussgängers. Bedeutung der einzelnen Mitursachen im Rahmen von Art. 59 Abs. 2 SVG; quotenmässige Aufteilung des Gesamtschadens (E. 3.1). Auslegung des in Art. 49 Abs. 1 SVG enthaltenen und in Art. 46 Abs. 1 VRV konkretisierten Gebots des Linksgehens bei fehlendem Trottoir (E. 3.2 und 3.3). Bemessung des Schadenersatzes im Rahmen von Art. 59 Abs. 2 SVG; Festlegung der Haftungsquote; Gewicht des Selbstverschuldens (E. 3.5).

135 II 138 (1C_271/2008) from 8. Januar 2009
Regeste: Art. 16a Abs. 1 lit. a und Abs. 3, Art. 16b Abs. 1 lit. a und Abs. 2 lit. a SVG; Verstoss gegen das Strassenverkehrsgesetz, Abgrenzung der leichten von der mittelschweren Widerhandlung, Verwarnung, Führerausweisentzug. Die Annahme einer leichten Widerhandlung, bei der eine Verwarnung möglich ist, setzt voraus, dass der Lenker eine geringe Gefahr für die Sicherheit anderer hervorgerufen hat und ihn ein leichtes Verschulden trifft. Beide Elemente müssen kumulativ gegeben sein. Fall eines Lastwagenfahrers, der mangels genügender Aufmerksamkeit in einen vor ihm fahrenden Personenwagen geprallt ist. Leichte Widerhandlung verneint, da der Lastwagenfahrer keine geringe Gefahr geschaffen hat. Entzug des Führerausweises für die Dauer eines Monats (E. 2).

143 II 699 (1C_136/2017) from 13. Dezember 2017
Regeste: Art. 15a, 16 Abs. 2, Art. 16a-16c SVG; Entzug eines zweiten Ausweises auf Probe, nachdem bereits einmal ein erster Ausweis auf Probe annulliert worden ist. Der Gesetzesbestimmung über den Ausweis auf Probe kommt eine gewisse selbständige Bedeutung zu. Gestützt darauf ist für die Frage des Entzugs als solchen lediglich auf die in der zweiten Probezeit begangenen Widerhandlungen abzustellen und nicht auch auf die Vorfälle der ersten Probezeit. Für die Frage der Entzugsdauer ist die Sonderregelung jedoch nicht abschliessend. Sie geht zwar der ordentlichen gesetzlichen Kaskadenfolge für Ausweisentzüge vor, nicht aber generell den übrigen Gesetzesbestimmungen zur Entzugsdauer von Führerausweisen. Das bedeutet insbesondere, dass die gesetzlichen Kriterien für die Festsetzung der Entzugsdauer mit Ausnahme der nicht massgeblichen Mindestentzugsdauern Anwendung finden. Dazu zählen auch die Widerhandlungen aus einer früheren Probezeit. Umsetzung dieser Grundsätze im zu beurteilenden Einzelfall (E. 2-4).

146 IV 358 (6B_1452/2019) from 25. September 2020
Regeste: Art. 92 Abs. 2 SVG; Fahrlässige Führerflucht. Führerflucht gemäss Art. 92 Abs. 2 SVG kann auch fahrlässig begangen werden (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 3).

147 IV 225 (6B_1429/2020) from 8. April 2021
Regeste: Art. 91 Abs. 2 lit. a und Art. 91 Abs. 2 lit. b SVG; Konkurrenz zwischen Fahren in fahrunfähigem Zustand unter qualifiziertem Alkoholeinfluss und Fahren in fahrunfähigem Zustand aus anderen Gründen. Infolge des zugrunde liegenden unterschiedlichen deliktischen Willens besteht zwischen Fahrunfähigkeit unter qualifiziertem Alkoholeinfluss (Art. 91 Abs. 2 lit. a SVG) und Fahrunfähigkeit aus anderen Gründen (Art. 91 Abs. 2 lit. b SVG) echte Konkurrenz im Sinne von Art. 49 StGB (E. 1).

 

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