Bundesgesetz
über die Unfallversicherung
(UVG)


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Art. 62 Organe 128

Die Or­ga­ne der Su­va sind:

a.
der Su­va-Rat;
b.
die Ge­schäfts­lei­tung;
c.
die Re­vi­si­ons­stel­le.

128 Fas­sung ge­mä­ss Ziff. I des BG vom 25. Sept. 2015 (Or­ga­ni­sa­ti­on und Ne­ben­tä­tig­kei­ten der Su­va), in Kraft seit 1. Jan. 2017 (AS 2016 4941; BBl 20085395, 2014 7911).

BGE

145 I 282 (1C_389/2018 und andere) from 8. August 2019
Regeste: Art. 34 Abs. 1 und 2 BV, Art. 82 lit. c und Art. 89 Abs. 3 BGG, Art. 10a und Art. 77 Abs. 2 BPR; Interventionen eines Bundesamts sowie einer öffentlich-rechtlichen Anstalt in den Abstimmungskampf im Vorfeld der eidgenössischen Volksabstimmung vom 25. November 2018 über die Änderung des ATSG. Die kritisierten Publikationen des BSV und der Suva stellen Interventionen in den Abstimmungskampf dar und können Gegenstand einer Beschwerde in Stimmrechtssachen sein (E. 2.2.2). Die für den Beschwerdeführer massgebliche Frist von drei Tagen für die Anfechtung der beanstandeten Akte bei der Kantonsregierung lief erst ab Kenntnisnahme der Verfügung der Bundeskanzlei über das Zustandekommen des Referendums (E. 3). Verpflichtung der Behörden sowie von öffentlich beherrschten Unternehmen auf korrekte und zurückhaltende Information im Vorfeld von Abstimmungen (E. 4). Überprüfung der kritisierten Publikationen des BSV (E. 5) sowie der Suva (E. 6).

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