Bundesgesetz
gegen den unlauteren Wettbewerb
(UWG)

vom 19. Dezember 1986 (Stand am 1. Dezember 2022)


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Art. 18 Irreführende Preisbekanntgabe

Es ist un­zu­läs­sig, in ir­re­füh­ren­der Wei­se:

a.
Prei­se be­kannt zu ge­ben;
b.
auf Preis­re­duk­tio­nen hin­zu­wei­sen oder
c.
ne­ben dem tat­säch­lich zu be­zah­len­den Preis wei­te­re Prei­se auf­zu­füh­ren.

BGE

118 IV 184 () from 1. Mai 1992
Regeste: Art. 18 lit. c UWG: irreführende Preisbekanntgabe. Eine Werbung, die Waren "zu Fabrikpreisen, teilweise bis zu 50% günstiger als im Detailhandel" anpreist, ist zu unbestimmt. Sie schafft die Gefahr der Irreführung des Publikums.

130 IV 143 () from 6. Oktober 2004
Regeste: Einziehung von Gegenständen und Vermögenswerten (Art. 58 ff. StGB); Legitimation zur eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde (Art. 270 lit. h BStP), anfechtbare Entscheide, rechtlich geschütztes Interesse, zulässige Rügen. Gestützt auf Art. 270 lit. h BStP anfechtbar sind auch die eine Einziehung ablehnenden Entscheide sowie weitere Entscheide, die in Anwendung von Art. 58 ff. StGB ausgefällt werden (E. 2). Der Geschädigte hat kein rechtlich geschütztes Interesse an der Aufhebung eines Entscheids, durch welchen die Sicherungseinziehung zwecks Vernichtung von Gegenständen, die zur Begehung einer strafbaren Handlung gedient haben oder bestimmt waren, abgelehnt wird (E. 3). Der Geschädigte ist im Verfahren der eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde gegen Entscheide betreffend Einziehung nicht zur Rüge befugt, dass eine strafbare Handlung zu Unrecht verneint beziehungsweise zu Unrecht bejaht worden sei (E. 4).

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