Verordnung
über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs
(VÜPF)

vom 15. November 2017 (Stand am 3. Dezember 2019)


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Art. 55 Überwachungstyp RT_23_NA_CC_IRI: Echtzeitüberwachung von Inhalten und Randdaten bei Netzzugangsdiensten

Der Über­wa­chungs­typ RT_23_NA_C­C_I­RI um­fasst die Echt­zeit­über­wa­chung ei­nes Netz­zu­gangs­diens­tes. Es sind der In­halt des Fern­mel­de­ver­kehrs, der über den über­wach­ten Netz­zu­gangs­dienst ge­sen­det oder emp­fan­gen wird, so­wie die dies­be­züg­li­chen Rand­da­ten ge­mä­ss Ar­ti­kel 54 Ab­sät­ze 2 und 3 in Echt­zeit zu über­mit­teln.

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