Verordnung
über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten
(VASA)

vom 26. September 2008 (Stand am 1. Januar 2016)


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Art. 4 Entstehung der Abgabeforderung

Die Ab­ga­be­for­de­rung ent­steht im Zeit­punkt der Ab­la­ge­rung im In­land oder im Zeit­punkt der Aus­fuhr.

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