Verordnung
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Art. 27 Vorentscheid zu Bewilligungen 76
Bevor die zuständige kantonale Behörde einer oder einem Staatsangehörigen von Kroatien eine Bewilligung für eine unselbstständige Erwerbstätigkeit erteilt, entscheidet die kantonale Arbeitsmarktbehörde mittels Verfügung darüber, ob die arbeitsmarktlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Bewilligung erfüllt sind. Das Verfahren richtet sich nach kantonalem Recht. 76 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 21. Dez. 2016, in Kraft seit 1. Jan. 2017 (AS 20165113). |