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Art. 2 Luftraumstruktur und Benutzungsprioritäten
1 Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) legt nach Anhörung der Luftwaffe und der «Skyguide Schweizerische Aktiengesellschaft für zivile und militärische Flugsicherung» (Skyguide) sowie weiterer betroffener Flugsicherungsdienstleistungserbringer (Leistungserbringer) die Luftraumstruktur und die Zuordnung der Luftraumklassen fest und sorgt für deren Veröffentlichung im Luftfahrthandbuch (Aeronautical Information Publication; AIP)12. 2 Den nationalen zivilen und militärischen Interessen bei der Benutzung des Luftraumes ist gleichermassen Rechnung zu tragen. 3 Zur Regelung von Interessenskonflikten erlässt das BAZL im Einvernehmen mit der Luftwaffe und nach Anhörung der Skyguide und weiterer betroffener Leistungserbringer Weisungen über das Luftraum-Management, insbesondere betreffend die Benutzungsprioritäten. 12 Diese Dokumente können bei Skyguide (aipversand@skyguide.ch) gegen Bezahlung bezogen und beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), 3003 Bern kostenlos eingesehen werden |