Verordnung
über den Truppeneinsatz für den Grenzpolizeidienst
(VGD)

vom 3. September 1997 (Stand am 1. Oktober 1997)


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Art. 1 Gegenstand

Die­se Ver­ord­nung re­gelt den Ein­satz der Trup­pe für den Grenz­po­li­zei­dienst zur Un­ter­stüt­zung des Grenzwacht­korps und der Po­li­zei im As­sis­tenz­dienst.

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