Verordnung
über internationale militärische Kontakte
(VIMK)

vom 24. Juni 2009 (Stand am 1. August 2009)


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Art. 6 Verkehr militärischer Organisationen mit dem Militärprotokoll

Mi­li­tä­ri­sche Or­ga­ni­sa­tio­nen, die über einen Dach­ver­band ver­fü­gen, ver­keh­ren über die­sen mit dem Mi­li­tär­pro­to­koll.

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