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Art.112 Unteroffiziersschule in der ersten Januarwoche 2018
1 Der längere allgemeine Urlaub während der Unteroffiziersschule in der ersten Kalenderwoche 2018 wird nicht an die Ausbildungsdienstpflicht angerechnet. Diese Regelung gilt nicht für Durchdienende. 2 Die Anwärter und Anwärterinnen rücken am 8. Januar 2018 in die letzte Woche der Unteroffiziersschule ein. |