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Art. 54 Gesuch
1 Das Gesuch um Bewilligung muss detaillierte Angaben zu sämtlichen technischen Parametern sowie zum Betriebszweck und zum Betriebsort der Anlage enthalten. Für fest installierte störende Fernmeldeanlagen muss das Gesuch zudem genaue Angaben zu Art und Ort des Einbaus enthalten. 2 Im Gesuch müssen eine technische Leiterin oder ein technischer Leiter sowie eine Kontaktstelle bezeichnet werden, die während des Betriebs der Anlage dauernd besetzt ist. 3 Für die Anerkennung als technische Leiterin oder technischen Leiter gilt Artikel 32 Absätze 2 und 3. |