Verordnung
über die Pensionierung von Angehörigen
der besonderen Personalkategorien
(VPABP)

vom 20. Februar 2013 (Stand am 1. Juli 2022)


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Art. 7 Änderung bisherigen Rechts

24

24 Die Än­de­rung kann un­ter AS 2013 771kon­sul­tiert wer­den.

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