|
Art. 1e Einleitung des Sachplanverfahrens 18
1 Die Gesuchstellerin beantragt dem BFE die Durchführung des Sachplanverfahrens. 2 Dem Antrag sind die folgenden Unterlagen beizulegen:
3 Das BFE übermittelt die Unterlagen den in der Raumordnungskonferenz des Bundes vertretenen Ämtern zu einer ersten Stellungnahme. Die Frist für die Stellungnahme beträgt zwei Monate. 4 Nach Eingang der Stellungnahmen setzt das BFE innert zwei Monaten eine projektspezifische Begleitgruppe ein, in der folgende Stellen und Organisationen mit je einer Stimme vertreten sind:
18 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 3. April 2019, in Kraft seit 1. Juni 2019 (AS 2019 1367). |